Am 19.07.2010 um 23:04 schrieb Tirkon:

> Mitunter ist es offenbar
> absichtlich ein paar Meter in die Straße hinein gestellt, z.B. um es
> wahrnehmen zu können und das Wenden zu ermöglichen,

Eben und genau aus dem Grunde gilt das Einfahrtverbotsschild ja auch erst ab 
da, wo es steht. Sonst dürfte man ja nicht bis dahin fahren, um überhaupt ans 
Wenden denken zu können ;-)

> um vorne liegende
> Ziele noch erreichen zu können oder dort abseits einer stark
> befahrenen Straße als "Nothaltebucht" zu nutzen. Insofern würde ich es
> da mappen, wo es steht. 

+1 eben.

> Etwas anders wäre beispielsweise das Geisterfahren falsch herum in
> eine Abfahrt hinein,

Ich bin mir fast sicher, dass die StVO sagt, dass die Einfahrt _an dieser 
Stelle_ nicht erst ab dem Schild gilt. Es wäre auch zu gefährlich.

> sofern dies nicht ohnehin per durchgezogener
> Mittellinie angezeigt ist. Da sollte man auch die möglichen Meter
> nicht nutzen. Aber da taggen wir der Einfachheit und Übersichtlichkeit
> wegen ebenso wie einige andere Kartendienste ohnehin mit
> Einbahnstraßen. 

Auch weil es faktisch welche sind. Autobahnen und ähnlich ausgebaute Straßen 
müssen nur nicht extra dafür mit "Einbahnstraße" ausgeschildert sein, da die 
Verkehrsregelung für Autobahnen dies aussagt, dass man hier nur in einer 
Richtung fahren darf.

steffterra
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