Hallo,

am 01.09.2010 09:20 schrieb Jan Tappenbeck:
Die Kartendarstellung entspricht der einer Flurkarte 1:1000 und wurde auch von einem Herrn vom Katasteramt seiner Zeit 1907-1911 gezeichnet.

Kann mir einer sagen ob dieses Material für uns verwertbar ist ?
Wenn der Herr seit mehr als 70 Jahren verblichen ist: Ja.
Siehe: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html

Gruß
nk

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