Am 01.09.10 10:27, schrieb Norbert Kück:
Hallo,

am 01.09.2010 09:20 schrieb Jan Tappenbeck:
Die Kartendarstellung entspricht der einer Flurkarte 1:1000 und wurde
auch von einem Herrn vom Katasteramt seiner Zeit 1907-1911 gezeichnet.

Kann mir einer sagen ob dieses Material für uns verwertbar ist ?
Wenn der Herr seit mehr als 70 Jahren verblichen ist: Ja.
Siehe: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html


Wenn er das als Angestellter des Katasteramtes gemacht hat, liegt das Urheberrecht mit Sicherheit beim Amt und nicht beim Zeichner. Und das Amt ist bestimmt noch nicht verblichen...

Gruß,
André Joost


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