Hallo,

am 01.09.2010 11:26 schrieb André Joost:
Wenn er das als Angestellter des Katasteramtes gemacht hat, liegt das Urheberrecht mit Sicherheit beim Amt und nicht beim Zeichner. Und das Amt ist bestimmt noch nicht verblichen...
Das würden die sich wünschen, aber das Amt ist nicht der Urheber
http://bundesrecht.juris.de/urhg/__7.html
sondern NUR Inhaber der Nutzungsrechte. Und die können nicht länger dauern, als das Urheberrecht.

Gruß
nk

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