André Joost wrote: > Am 01.09.10 10:27, schrieb Norbert Kück: >> am 01.09.2010 09:20 schrieb Jan Tappenbeck: >>> >>> Die Kartendarstellung entspricht der einer Flurkarte 1:1000 und wurde >>> auch von einem Herrn vom Katasteramt seiner Zeit 1907-1911 gezeichnet. >>> >>> Kann mir einer sagen ob dieses Material für uns verwertbar ist ? >> >> Wenn der Herr seit mehr als 70 Jahren verblichen ist: Ja. >> Siehe: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html
Genau. Es sei denn, der Herr wäre nicht namentlich bekannt -- dann würden die 70 Jahre ab der Veröffentlichung der Karte zählen. Viele Karten geben ja nur den Herausgeber (das Amt) an, auf die dürfte diese Regelung zutreffen. > Wenn er das als Angestellter des Katasteramtes gemacht hat, liegt das > Urheberrecht mit Sicherheit beim Amt und nicht beim Zeichner. Und das Amt ist > bestimmt noch nicht verblichen... Weder kann ein Amt ein Urheberrecht haben noch kann es verbleichen. Lediglich das Nutzungsrecht liegt beim Amt. -- Arne Johannessen <http://wiki.openstreetmap.org/wiki/User:Arne_Johannessen> _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

