André Joost wrote:
> Am 01.09.10 10:27, schrieb Norbert Kück:
>> am 01.09.2010 09:20 schrieb Jan Tappenbeck:
>>> 
>>> Die Kartendarstellung entspricht der einer Flurkarte 1:1000 und wurde
>>> auch von einem Herrn vom Katasteramt seiner Zeit 1907-1911 gezeichnet.
>>> 
>>> Kann mir einer sagen ob dieses Material für uns verwertbar ist ?
>> 
>> Wenn der Herr seit mehr als 70 Jahren verblichen ist: Ja.
>> Siehe: http://bundesrecht.juris.de/urhg/__64.html

Genau. Es sei denn, der Herr wäre nicht namentlich bekannt -- dann würden die 
70 Jahre ab der Veröffentlichung der Karte zählen. Viele Karten geben ja nur 
den Herausgeber (das Amt) an, auf die dürfte diese Regelung zutreffen.


> Wenn er das als Angestellter des Katasteramtes gemacht hat, liegt das 
> Urheberrecht mit Sicherheit beim Amt und nicht beim Zeichner. Und das Amt ist 
> bestimmt noch nicht verblichen...

Weder kann ein Amt ein Urheberrecht haben noch kann es verbleichen. Lediglich 
das Nutzungsrecht liegt beim Amt.

-- 
Arne Johannessen
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