Peter Wendorff <[email protected]> wrote:

>Aus einer Straße, die für Busse reserviert ist, folgt aber nicht, dass 
>an dieser Straße auch eine Haltestelle existiert.
>Es kann sich auch um eine Tatsächlich dem Busverkehr vorbehaltene 
>Zufahrt zum Busbahnhof handeln, während Fußgänger auf anderem Weg den 
>Busbahnhof erreichen.

... ist natürlich selbstredend. Da ist häufig aus Kostengrüden kein
Fußgängerverbot aufgestellt. Wenn da eine schmale Busstraße zur
Haltestelle existiert, wo der Bus gerade durchpasst und getrennte
Fußwege bestehen, wird der verantortungsvolle Mapper (§1 StVO) -
gerade an (Grund-)Schulen und Kindergärten - keine Fußgänger auf
diesem Weg zulassen. 


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