Frederik Ramm <[email protected]> wrote: >Die Interpretation des §1 StVO obliegt aber dem Verkehrsteilnehmer und >nicht dem Mapper. Ich waere sehr froh, wenn Mapper das mappen wuerden, >was sie sehen, und nicht das, was ein Verkehrsteilnehmer ihrer Ansicht >nach tun (oder unterlassen) sollte.
Das wird aber sehr verbreitet anders gehandhabt. Wenn sich z.B. ein trackbreiter Rad-/Fußweg ohne Designierung neben der Straße befindet und sich von dieser entfernt, wird niemand auf die Idee kommen, dort mit dem Auto zu fahren oder solches zu mappen. Solche Wege gibt es hier zuhauf, damit Kinder auf dem Schulweg nicht die Straßenseite wegen des Rechtsfahrgebotes wechseln oder an einer Hauptstraße die ein Meter neben der Straße befindliche Güterzugstrecke queren müssen. Es gibt da augenscheinlich und auch den Einheimischen bekannte Trassen, auf denen die Kinder geführt werden, teilweise sogar mit Zäunen geschützt. Jeder Polizist würde mit aller Vehemenz jeden darunter holen, der dort mit dem Auto fährt. Da muss man die Kirche im Dorf lassen und es der Ortskenntnis und der Verantwortung der Mapper überlassen, damit der Routenplaner oder Navi die Autos nicht auf solche Wege jagt. _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

