Am 20.02.2011 22:38, schrieb Frederik Ramm:
Hallo,

Ulf Lamping wrote:
Leute, die (ohne entsprechenden Hintergrund) zum Löschen oder Verfälschen von Daten "aufrufen" oder "anstiften"

Aber wer wuerde denn so etwas tun ;)

Aber sei es drum .
Fakten - bzw. Daten die zu Fakten werden - die sammeln wir.
Planungszustände - sind keine Fakten.

Auch über diesen Punkt kann man jetzt ewig diskutieren. Wenn dein Haus auf einmal viel weniger Wert (oder sogar unverkäuflich) wird, weil es zufälligerweise "demnächst" an einer neu geplanten (Hyperraum-)Umgehungsstraße liegt, sieht das auf einmal wieder ganz anders aus.

Das Argument kann man aber nicht gelten lassen. Wenn Dein Haus unverkaeuflich wird, weil im Dorf das Geruecht geht, eine Voodoopriesterin habe dein Grundstueck verflucht, wuerden wir auch kein "cursed=yes" deswegen akzeptieren ;)
Erstmal geht es um Planungen die auch belegbar sind, nicht um Gerüchte!
Ich wüsste nicht dass die Wirksamkeit von Voodoo in irgendeiner Form belegt ist (wenn man mal vom Placeboeffekt bei daran glaubenden absieht)

Ich hab in der Sache keine besonders ausgepraegte Meinung, moechte aber ein paar Punkte anmerken:

1. Daten in OSM muessen lizenzrechtlich unbedenklich sein. Nicht jeder veroeffentlichte Plan ist das unbedingt. Das gilt es ggf. vor dem Eintragen einer geplanten Strasse zu klaeren.
Das gilt grundsätzlich für alle Daten die in OSM gekippt werden.
Verstösst es gegen lizenzen wenn ich mich auf öffentlichen Gemeinderatssiztungen über den geplanten Verlauf informiert habe und diesen in OSM
aus der Erinnerung rekonstruiere?

2. Daten in OSM sollten hinreichend leicht - und idealerweise durch Besuch vor Ort - pruefbar sein. Eine Planung wuerde ich erst eintragen, wenn sie in
Diese Daten sind ausdrücklich als Planung gekennzeichnet und können bei der Weiterverarbeitung entsprechend berücksichtigt werden. Eine Überprüfbarkeit vor Ort ist praktisch ausgeschlossen am im Gespräch mit Bürgemeister, Gemeinderat etc. verifizierbar.
hinreichend fortgeschrittenem Stadium ist. Also auf keinen Fall, wenn es eine von drei moeglichen Trassenfuehrungen einer Umgehungsstrasse ist und Details eh nur das Planungsbuero kennt. (Aber wenn der Wert der Grundstuecke schon sinkt, weil klar ist, dass hier in fuenf Jahren eine Autobahn ist, dann vielleicht schon. Das ist dann sogar vor Ort pruefbar - man kann da an einer Tuer klingeln, und die Leute werden sauer, wenn man sie auf die Autobahn anspricht ;)
Du hast merkwürdige Methoden zur Überprüfung von Fakten - da bekommst Du ehr politische Meinungen als belastbare Daten.

3. Eine geplante Strasse ist keine Strasse. Klingt banal; klingt sogar falsch, weil unsere Sprache einem qua Grammatik das Gegenteil signalisiert. In Wahrheit ist eine geplante Strasse die Planung einer Strasse, und hat mit der Planung eines Einkaufscenters mehr gemein als mit einer existierenden Strasse. Das bedeutet, dass wir eine geplante Strasse auf *keinen* Fall als "highway=secondary, proposed=yes" taggen sollten, und *eigentlich* nicht mal als "highway=proposed", sondern (zum Beispiel) als "proposal=highway".
Das ist eine Frage der Definition wie man so etwas erfasst, da geht es mehr um sinnvoll oder weniger sinnvoll als um richtig oder falsch. Aber da hast Du ja Deine Meinung schon mit Administratorechten durchgedrückt... Da wir noch sehr weit von einer zyklischen Prüfung des gesamten Strassennetzes in angemessenen Zeitabständen sind ist es nur von Vorteil geplante Strassen zu erfassen und darzustellen da auch auf die Umgebung ein besonderes Augenmerk fällt und entprechend ehr schneller und besser erfasst wird.

Garry

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