Am 02.03.2011 22:15, schrieb Andreas Perstinger:
Gilt das nur für Nachtfahrten, oder müssen in D Rennräder auch am Tag ein Licht mitführen? In AT braucht man das eben nicht AFAIK (ich bin zumindest noch nie deswegen angehalten worden).

In D müssen Fahrräder immer ein, von einem Dynamo angetriebenes, Licht mitführen. Ausnahme wie gesagt die Sportgeräte, die ihr Licht auch immer mitführen müssten. Geschlossene Veranstaltungen sind aber komplett ausgenommen.

Zur täglichen Praxis und der Durchsetzung des Gesetzestextes sag ich aber nichts ;)

Henning


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