Am 02.03.2011 19:07, schrieb Andreas Perstinger:
On 2011-03-02 18:46, Christian Müller wrote:
Falls access=* ausschließlich rechtliche Ge- und Verbote wiederspiegelt,
dann macht es keinen Sinn bicycle=* Werte wiederzuverwenden, schon aus
dem Grund, dass der Gesetzgeber nur das Fahrrad kennt, nicht seine
Klassen (ich hoffe, ich irre mich da jetzt nicht).
Nur zur Info: zumindest Rennräder kennt der Gesetzgeber hier in
Österreich.
"§ 4. (1) Als Rennfahrrad gilt ein Fahrrad mit folgenden technischen
Merkmalen: 1. Eigengewicht des fahrbereiten Fahrrades höchstens 12 kg;
2. Rennlenker; 3. äußerer Felgendurchmesser mindestens 630 mm und 4.
äußere Felgenbreite höchstens 23 mm. (2) Rennfahrräder dürfen ohne die
in § 1 Abs. 1 Z 2 bis 8 genannte Ausrüstung in Verkehr gebracht
werden; bei Tageslicht und guter Sicht dürfen Rennfahrräder ohne diese
Ausrüstung verwendet werden." (BGBl. II, Nr. 146/2001 -
"Fahrradverordnung")
Rein interessehalber: Gibt es auch rennradbezogene Ge- und Verbote, was
die Wegnutzung betrifft? z.B. Wege, auf denen ein Fahrradverbot
besteht, Rennräder aber ausnahmsweise erlaubt sind? In diesem Fall
müßte ich mein Implikationsschema überdenken.
Gruß
_______________________________________________
Talk-de mailing list
[email protected]
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de