Am 30.04.2011 14:52, schrieb Frederik Ramm:
Das Datenbankrecht hat aber auch den netten Nebeneffekt, dass es - das
hab ich an anderer Stelle schon mal erklaert - fuer das abstrakte
Konzept der OSM-Datenbank gilt, nicht fuer die konkrete DVD in Deiner Hand.

Ich war bislang davon ausgegangen, daß dieses CT Geraffel deswegen gewählt wurde, weil es ein Datenbankrecht längst nicht überall auf der Welt gibt.

Wenn wir jetzt auch noch das Datenbankrecht brauchen und/oder anwenden können / wollen, macht das die Sache nicht gerade übersichtlicher - speziell für die Nutzer der Daten.


Wenn es tatsächlich mal zu juristischen Streitigkeiten kommen sollte, wird das bestimmt richtig spaßig, wenn ich mir die ganzen Rechtsbeziehungen so anschaue:

- CT-Vertrag zw. Mapper und OSMF
- ODBL des Mapper an die OSMF
- Copyright des Mapper
- evtl.: Datenbankrecht des Mapper
- ODBL der OSMF an die Nutzer
- Datenbankrecht der OSMF
- evtl.: Vereinbarungen zw. OSMF und Nutzer

Dann kommen noch die "normalen" Gesetze dazu, z.B. ob die CT auf englisch überhaupt in D rechtskräftig und nicht unwirksam sind ...

Gruß, ULFL

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