Am 30.04.2011 20:13, schrieb M∡rtin Koppenhoefer:

Der Rechteinhaber ist dann die OSMF, die wird vermutlich nicht Fred
auf Schadensersatz verklagen, wenn er nicht bòswillig gehandelt hat,
aber u.U. hast Ulf eine erhebliche Summe in sein Folgeprodukt
investiert, aufbauend auf Freds Arbeit im Glauben, dass sie unter
Lizenz X stuende, und kann dann evtl. Fred auf Schadensersatz
verklagen, wenn die Sache eigentlich unter odbl steht und daher das
Folgeprodukt so nicht mehr machbar ist (nur FUD bzw. eine Frage, ich
weiss es nicht ob das zivilrechtlich so geht).

Aber sicher. Normalerweise sind aber solche Fälle eh irgendwo in den Verträgen, häufig auch in den AGBs, geregelt.

Ein Richter würde aber sicher auch noch berücksichtigen inwiefern Sorgfaltspflichten bestanden die Rechtslage vorher sauber abzuklären. Also in dem Fall eine Zusicherung von Frederik zu verlangen, dass er alle nötigen Rechte besitzt die Daten unter xy zu lizensieren.

Beispiel: Microsoft hat uns erlaubt bing Bilder als Hintergrund in unseren Applikationen einzubinden (also Potlatch, JOSM etc). Es gibt meines Wissens keine schriftliche Aussage von Microsoft, dass wir tatsächlich weltweit in jedem Land das Recht haben von den Bildern abzuzeichnen und die daraus generierten Daten frei zu verwenden. Microsoft bezieht ja die Bilder von verschiedenen Anbietern, und die Rechtslage in DE ist mit Sicherheit ganz anders als in USA. Desweiteren haben wir ja auch keinen Einblick in die Verträge von MS mit seinen Lieferanten.

Wenn es tatsächlich (natürlich aus mehreren Gründen höchst unwahrscheinlich) Schwierigkeiten geben würde, könnten wir uns kaum darauf herausreden im guten Glauben gehandelt zu haben, es würde wohl schlicht als fahrlässig, wenn nicht als grobfahrlässig klassifiziert werden.

Simon

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