Am 26.11.2011 15:12, schrieb Frederik Ramm:
Hallo,

On 11/26/2011 11:53 AM, Martin Koppenhoefer wrote:
Lizenzangaben und solche zur Urheberschaft sind bei veröffentlichten Fotos üblich, und z.T. auch erforderlich, je nachdem, unter welcher
Lizenz das Material steht.

Ich zweifle auch nicht daran, dass die dpa die Rechte von demjenigen gekauft hat, der das Foto gemacht hat.
Wie das Bild in diese Veröffentlichung gelangt ist, ist lizenzrechtlich völlig unerheblich. Es ist nicht Aufgabe eines Urhebers oder eines wohlmeindenden OSMlers, herauszufinden, auf welchen verschlungenen Wegen der Unwissenheit aus dem Screenshot eines unter Copyleft stehenden Programms ein Copyright-by-dpa-Bild wurde. Das Copyfraud entsteht in dem Moment der Veröffentlichung durch den Veröffentlicher.

Dass ein Foto, das (unter anderem) einen Bildschirm mit einer OSM-Karte darauf zeigt, unter CC-BY-SA fiele, ist mir neu.
Das ist aber tatsächlich der Fall. Auf wikimedia commons sind beispielsweise die Verwendung von Screenshots, die geschützte Symbole enthalten, nicht erlaubt, da jegliche kommerzielle Nachnutzung möglich sein muß. Das führt zu so lustigen Seiteneffekten, daß man zwar ein iPhone als Sachfotografie unter eine freie Lizenz stellen darf, nicht aber ein eingeschaltetes iPhone, daß patentierte Bestandteile der Benutzeroberfläche zeigt. Klingt bekloppt, ist aber so. (Falls du auf Commons Gegenbeispiele findest, bitte Löschanträge stellen, es wird manches halt auch übersehen).

Ebensowenig darf man Screenshots von nicht freier Software hochladen. cc-by-sa und andere Lizenzen dieser Art erlauben nämlich JEDE Nachnutzung, also auch uneingeschränkte kommerzielle, solange nicht andere (bürgerliche oder Straf-)Rechte dagegen stehen. Ein geschütztes Element kann aber, zumindest wenn es bildbestimmend ist, nicht einfach per copy&paste oder andere Vervielfältigungsmaßnahmen zu einem freien Element gemacht werden. Ein aktuelles, wenn auch etwas anders gelagertes Beispiel ist die kürzlich erfolgte Löschung von Briefmarkenabbildungen mit Motiven von Loriot. Da hat es halt eine einstweilige Verfügung gegeben. Und womit? Mit recht. Leider. Trotzdem darf die Tagespresse solche Marken ohne Bauchschmerzen im Rahmen journalistischer Berichterstattung abbilden.

Rainer





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