Am Mittwoch, 23. Mai 2012, 20:06:27 schrieb Jimmy_K:
> Am 14.05.2012 00:14, schrieb Stephan Wolff:
> > Am 13.05.2012 00:45, schrieb Alexander Matheisen:
> >>> - Für alle Flächen, insbesondere die Bahnhöfe/Rangierbahnhöfe, solltest
> >>> 
> >>>     du definieren, was dazu gehört
> >> 
> >> Ist das nicht irgendwie selbstverständlich? (Gut, ich als Bahnexperte
> >> kann
> >> jetzt wahrscheinlich nicht nachvollziehen, wo da die Unklarheit ist. Du
> >> müsstest mir da mal auf die Sprünge helfen).
> > 
> > Wo endet ein Personenbahnhof? Am Bahnsteigende, am Ausfahrsignal oder
> > an der letzten Weiche? Gehören das Nebengleis ohne Bahnsteig, das alte
> > Bahnhofsgebäude mit Fahrkartenautomat, Restaurant und Bankfiliale, die
> > Fahrradständer und der Pendlerparkplatz dazu?
> 
> Das ist das "alte" Problem, mit welchem auch schon die EWG kämpft.
> Bei der Festlegung vom ETCS hatte man schon Probleme einen "Zug" zu
> definieren.
> 
> Ich bin bei der Definition sehr großzügig und würde fast alles, was nur
> irgendwie einen direkten Zusammenhang zum Bahnhof hat, in die Fläche
> integrieren.

Ich würde es da auch nicht so eng sehen. Schließlich brauchen wir keine 
genauen Katasterdaten, sondern die Information, welche Fläche von der Bahn
Wenn man Gleise, Bahnsteige, Lokschuppen, Bahnhofsgebäude und Stellwerke mit 
dieser Fläche erfasst hat, dann ist das auf jeden Fall nicht falsch. Ob jetzt 
irgendein Parkplatz dazu gehört, darüber kann man sich streiten. Und Ausnahmen 
bestätigen immer die Regel... In Einzelfällen kann man immer noch individuell 
entscheiden.


Gruß
Alex

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