Am Montag, 14. Mai 2012, 14:23:10 schrieb Martin Koppenhoefer: > kann ich wie gesagt so da nicht herauslesen. Es definiert die Grenzen > eben nicht da, wo es uns interessiert (seitlich) sondern nur da, wo es > die Spezialisten interessiert (auf den Gleisen in Abgrenzung zur > freien Strecke).
Lies bitte das Posting auf das ich zuerst geantwortet habe, dort ging um Signale und Weichen als Begrenzung des Bahnhofs ;-) In soweit diente mein Posting der Klarstellung mit Hinweis auf meine Quellen. Zwischen den beiden Einfahrsignalen kann der Bahnhof so breit sein wie er will, alles gehört dazu. Außer es stehen dort Begrenzungen zu Anschlussgleisen, aber die interessieren uns ja auch. Zu Betrieb erforderlichen Bahnanlagen sind IMHO Bahnsteige und Treppen/Zugänge dorthin, aber nicht der Fahrradparkplatz vor der Tür, den kann/muss man separat erfassen. Der PKW-Parkplatz ist meist privat bewirtschaftet, also auch keine Bahnanlage. Das Gebäude ist auch nur bedingt eine Bahnanlage, höchstens das dort verbaute Stellwerk oder die Aufsicht. > ist der Fahrkartenverkauf zum Betrieb erforderlich? Eindeutig nein, auch die Drisshütt o.ä. nicht Bernd _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

