Am 21. Oktober 2012 14:02 schrieb Bernhard Weiskopf <[email protected]>: > stimmt, das liegt in Baden-Württemberg. > > Einige weitere tags, wie "motor_vehicle = agricultural", habe ich auch > gesetzt (wo ein entspr. Schild steht), hatte ich aber nicht erwähnt.
anscheinend muss/sollte das an alle Wirtschaftswege in Baden-Württemberg, da es dort grundsätzlich so ist, dass man diese nicht befahren darf. Wie man allerdings ohne Schild erkennen soll, ob es ein solcher Weg ist, oder z.B. eine unbefestigte Straße, weiss ich auch nicht ;-) >> ... Da darf man ja Feldwege grundsätzlich nicht befahren ... > Weißt du, wo das steht? Es gibt im Landesnaturschutzgesetz ein paar Stellen dazu: http://www.umweltschutzrecht-online.de/Gesetze/BW/LNatSchG_BW05.html zunächst mal die explizite Erlaubnis, die Wege unmotorisiert zu nutzen (bzw. mit motorisch betr. Krankenfahrstuhl): § 37 Betreten der freien Landschaft (1) Die freie Landschaft kann von jedermann zum Zwecke der Erholung unentgeltlich betreten werden. Landwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf Wegen betreten werden. Als Nutzzeit gilt die Zeit zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland die Zeit des Aufwuchses und der Beweidung. Sonderkulturen, insbesondere Flächen, die dem Garten-, Obst- und Weinbau dienen, dürfen nur auf Wegen betreten werden. (2) Zum Betreten gehören auch das Skifahren, das Schlittenfahren (ohne Motorkraft), das Spielen und ähnliche Betätigungen in der freien Landschaft. (3) Jedermann darf auf Privat- und Wirtschaftswegen sowie auf Pfaden in der freien Landschaft wandern und auf hierfür geeigneten Wegen mit Fahrrädern (ohne Motorkraft) und Krankenfahrstühlen (auch mit Motorkraft) fahren. und dann die Einschränkung: § 38 Schranken des Betretens (1) Das Betreten im Sinne des § 37 Abs. 1 und 2 umfaßt nicht das Reiten, das Fahren mit bespannten und motorisierten Fahrzeugen, Zelten und Aufstellen von Wohnwagen. naja, eigentlich ist das ja kein Verbot, sondern nur keine grundsätzliche Erlaubnis, wobei der jeweilige explizite Ausschluss von motorisierten Fahrzeugen schon nahelegt, dass man mit diesen die Wege nicht befahren darf. Vielleicht gibt es auch noch andere Stellen, in Wikipedia steht es so drin: http://de.wikipedia.org/wiki/Wirtschaftsweg Gruß Martin _______________________________________________ Talk-de mailing list [email protected] http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

