Ebenfalls Moin, Moin.

Zunächst, die EU-Richtlinie ist letztendlich nichts anderes als eine Art von 
"nationaler" Richtlinie. Sie gilt nur für die (Nation) EU. Außerhalb der EU 
hängt es vom jeweiligen nationalen Recht ab.

Was die Türkei konkret angeht, so scheint es diesbezüglich sehr wohl eine 
türkische Richtlinie/Gesetz zu geben. Bisher haben meine Kunde ihre BA immer 
übersetzen lassen müssen.

HIerzu kann aber bestimmt der Importeur mehr sagen.


Mit freundlichen Grüßen aus dem ebenfalls sonnigen Ahrensbök

Antonio Navarro

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A. Navarro Rodríguez
Triftstraße 46
D 23623 Ahrensbök

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Fax  +49 (0)4525 493668

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am Dienstag, 22. April 2008 um 13:19 schrieben Sie:

> Moin Moin,

> dieses ist zwar kein Frame-Thema, aber vielleicht darf ich das trotzdem 
> loswerden:
> Weiß jemand etwas über angeblich neue Vorschriften, welche
> besagen, daß auch außerhalb der EU bzw. EWR (hier die Türkei) eine
> Betriebsanleitung in der Zielland-Sprache erforderlich ist?
> Stöbern nach Hinweisen brachte bisher kein Ergebnis; ich kam
> immer wieder nur auf die EU-Richtlinie.


> Gruß aus dem sonnigen Lübeck,

> Reinhard Rausch


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> Geniner Str. 249, D-23560 Luebeck / Germany
> KG: Sitz Luebeck · HRA 1389 Luebeck
> Komplementaerin:
> Baader Verwaltungsgesellschaft mbH
> Sitz Luebeck · HRB 474 Luebeck
> Geschaeftsfuehrer: Konsulin Petra Baader, Dr. Anton Gallhuber, Ralph A. Miller
> BAADER certified according to DIN EN ISO 9001:2000



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