Hallo Karsten,

 

noch einen Nachtrag, weil Du Polen (EU) erwähnst:

Wenn der Kunde erst nach Lieferung übersetzt, kann der Hersteller bei 
Auslieferung keine Konformität nach Maschinenrichtlinie erklären, er kann nur 
eine Herstellererklärung abgeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes

 

 

Von: Johannes Graubner (Transcom) [mailto:[EMAIL PROTECTED] 
Gesendet: Dienstag, 22. April 2008 15:02
An: '[email protected]'
Betreff: AW: [Frame-User-Talk] Betriebsanleitung in Landessprache

 

Hallo Karsten,

 

>>für alle anderen Produkte eine vertragliche Regelung, die den Kunden in 
>>Anspruch nimmt, wenn diese Regelung im Widerspruch zu lokalen Anforderungen 
>>stehen sollte. 

> dem möchte ich widersprechen. Vertragsrecht steht nicht über den Gesetzen. 
> Lokale Anforderungen sind aber nun mal durch Gesetze geregelt (siehe z.B. 
> Sprachenschutzgesetz in Polen). 

 

Da habe ich mich wohl zu verkürzt ausgedrückt: Natürlich kann ein Vertrag keine 
gesetzlich zwingenden Anforderungen ausschalten. Es lässt sich aber regelmäßig 
vereinbaren, dass der Kunde für die Übersetzung zuständig ist (und diese vor 
Inbetriebnahme einer Maschine vorliegen haben muss). Das Risiko der Übersetzung 
(dass sie überhaupt ausgeführt wird, dass sie korrekt ist, dass diese 
Delegation zulässig ist) verbleibt dann aber beim Lieferanten, der 
gegebenenfalls von der Exekutive in Anspruch genommen wird. Vertraglich lässt 
sich das wirtschaftliche Risiko minimieren, indem die Kosten der 
Inanspruchnahme auf den Kunden abgewälzt werden (sofern der zum entsprechenden 
Zeitpunkt in der Lage ist, den auf sich zurollenden Brocken aufzunehmen).

 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Graubner

 

 

 

Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von [EMAIL 
PROTECTED]
Gesendet: Dienstag, 22. April 2008 14:33
An: [email protected]
Betreff: Re: [Frame-User-Talk] Betriebsanleitung in Landessprache

 

Hallo,

>>für alle anderen Produkte eine vertragliche Regelung, die den Kunden in 
>>Anspruch nimmt, wenn diese Regelung im Widerspruch zu lokalen Anforderungen 
>>stehen sollte. 

dem möchte ich widersprechen. Vertragsrecht steht nicht über den Gesetzen. 
Lokale Anforderungen sind aber nun mal durch Gesetze geregelt (siehe z.B. 
Sprachenschutzgesetz in Polen). Einzigste Ausnahme, der Vertrag ist schärfer 
wie das Gesetz verfasst, dies dürfte aber in den seltensten Fällen zutreffend 
sein. Generell soll die Dokumentation in einer gültigen Amtssprache geliefert 
werden (nicht Landessprache). Hier können sich zusätzlich noch regionale 
Unterschiede ergeben. In den USA gibt es beispielsweise Einzugsbereiche, 
innerhalb von Bundesstaaten, die spanisch als zusätzliche Amtssprache zulassen 
und hier sollte zusätzlich zu en-US auch noch es-US geliefert werden. Auch eine 
bisher gängige Aussage, dass en-XX für eine Softwaredoku ausreichend ist, ist 
nicht in allen Ländern gültig. Zusätzlich zum Vertragstext soll sich der 
Hersteller selbst kundig machen wie sich die gesetzliche Lage am Zielort 
darstellt.

Viele Grüße Karsten

 

 


 

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