Hallo Herr Rausch,

 

> Weiß jemand etwas über angeblich neue Vorschriften, welche besagen

 

Neu? Jede Jurisdiktion legt sich ihre eigenen Vorschriften zu ihrer Zeit
fest. Eine weltweit gültige Gesetzgebung gibt es bislang nicht. Allerdings
wird es weltweit den Anwendern wohl ähnlich gehen: Sie verstehen nur eine
begrenzte Zahl von Sprachen gut genug, um sicher zu arbeiten, der gemeinsame
Nenner ist jeweils (meistens) eine der lokalen Behördensprachen. Also wird
überall, wo Produkthaftung ein Thema ist, eine solche Sprache direkt oder
indirekt gefordert werden. Vielfach lässt sich Landessprache für die
Dokumentation auch aus vertraglichen Nebenpflichten ableiten (der Kunde muss
in der Lage sein bzw. in diese versetzt werden, die Ware vertragsgemäß zu
nutzen). Generell dürfte sich empfehlen: Produkte für den Endanwender immer
in Landessprache, für alle anderen Produkte eine vertragliche Regelung, die
den Kunden in Anspruch nimmt, wenn diese Regelung im Widerspruch zu lokalen
Anforderungen stehen sollte. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Johannes Graubner

 

 

Transcom. Ing.-Büro Johannes Graubner
Büro für technische Kommunikation
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Humboldtstraße 18,  07743 Jena, Germany

 

 

 

Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im
Auftrag von Reinhard Rausch
Gesendet: Dienstag, 22. April 2008 13:20
An: talk framemaker
Betreff: [Frame-User-Talk] Betriebsanleitung in Landessprache

 

Moin Moin,

 

dieses ist zwar kein Frame-Thema, aber vielleicht darf ich das trotzdem
loswerden:

Weiß jemand etwas über angeblich neue Vorschriften, welche besagen, daß auch
außerhalb der EU bzw. EWR (hier die Türkei) eine Betriebsanleitung in der
Zielland-Sprache erforderlich ist?

Stöbern nach Hinweisen brachte bisher kein Ergebnis; ich kam immer wieder
nur auf die EU-Richtlinie.

 

 

Gruß aus dem sonnigen Lübeck,

 

Reinhard Rausch

 


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