Hallo Herr Rausch,
> Weiß jemand etwas über angeblich neue Vorschriften, welche besagen Neu? Jede Jurisdiktion legt sich ihre eigenen Vorschriften zu ihrer Zeit fest. Eine weltweit gültige Gesetzgebung gibt es bislang nicht. Allerdings wird es weltweit den Anwendern wohl ähnlich gehen: Sie verstehen nur eine begrenzte Zahl von Sprachen gut genug, um sicher zu arbeiten, der gemeinsame Nenner ist jeweils (meistens) eine der lokalen Behördensprachen. Also wird überall, wo Produkthaftung ein Thema ist, eine solche Sprache direkt oder indirekt gefordert werden. Vielfach lässt sich Landessprache für die Dokumentation auch aus vertraglichen Nebenpflichten ableiten (der Kunde muss in der Lage sein bzw. in diese versetzt werden, die Ware vertragsgemäß zu nutzen). Generell dürfte sich empfehlen: Produkte für den Endanwender immer in Landessprache, für alle anderen Produkte eine vertragliche Regelung, die den Kunden in Anspruch nimmt, wenn diese Regelung im Widerspruch zu lokalen Anforderungen stehen sollte. Mit freundlichen Grüßen Johannes Graubner Transcom. Ing.-Büro Johannes Graubner Büro für technische Kommunikation - Handbücher - Schulungen - Internet - <mailto:[EMAIL PROTECTED]> mailto:[EMAIL PROTECTED] Tel. 0179-66 55 215 (O2) / 03641-620 540 <http://www.transcom.de> http://www.transcom.de Fax 0941-5992 95552 Humboldtstraße 18, 07743 Jena, Germany Von: [EMAIL PROTECTED] [mailto:[EMAIL PROTECTED] Im Auftrag von Reinhard Rausch Gesendet: Dienstag, 22. April 2008 13:20 An: talk framemaker Betreff: [Frame-User-Talk] Betriebsanleitung in Landessprache Moin Moin, dieses ist zwar kein Frame-Thema, aber vielleicht darf ich das trotzdem loswerden: Weiß jemand etwas über angeblich neue Vorschriften, welche besagen, daß auch außerhalb der EU bzw. EWR (hier die Türkei) eine Betriebsanleitung in der Zielland-Sprache erforderlich ist? Stöbern nach Hinweisen brachte bisher kein Ergebnis; ich kam immer wieder nur auf die EU-Richtlinie. Gruß aus dem sonnigen Lübeck, Reinhard Rausch --- Nordischer Maschinenbau Rud.Baader GmbH+Co.KG Geniner Str. 249, D-23560 Luebeck / Germany KG: Sitz Luebeck · HRA 1389 Luebeck Komplementaerin: Baader Verwaltungsgesellschaft mbH Sitz Luebeck · HRB 474 Luebeck Geschaeftsfuehrer: Konsulin Petra Baader, Dr. Anton Gallhuber, Ralph A. Miller BAADER certified according to DIN EN ISO 9001:2000
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