Hallo,
>>für alle anderen Produkte eine vertragliche Regelung, die den Kunden in
>>Anspruch nimmt, wenn diese Regelung im Widerspruch zu lokalen Anforderungen
>>stehen sollte.
dem möchte ich widersprechen. Vertragsrecht steht nicht über den Gesetzen.
Lokale Anforderungen sind aber nun mal durch Gesetze geregelt (siehe z.B.
Sprachenschutzgesetz in Polen). Einzigste Ausnahme, der Vertrag ist schärfer
wie das Gesetz verfasst, dies dürfte aber in den seltensten Fällen zutreffend
sein. Generell soll die Dokumentation in einer gültigen Amtssprache geliefert
werden (nicht Landessprache). Hier können sich zusätzlich noch regionale
Unterschiede ergeben. In den USA gibt es beispielsweise Einzugsbereiche,
innerhalb von Bundesstaaten, die spanisch als zusätzliche Amtssprache zulassen
und hier sollte zusätzlich zu en-US auch noch es-US geliefert werden. Auch eine
bisher gängige Aussage, dass en-XX für eine Softwaredoku ausreichend ist, ist
nicht in allen Ländern gültig. Zusätzlich zum Vertragstext soll sich der
Hersteller selbst kundig machen wie sich die gesetzliche Lage am Zielort
darstellt.
Viele Grüße Karsten
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