Hallo,
>>für alle anderen Produkte eine vertragliche Regelung, die den Kunden in 
>>Anspruch nimmt, wenn diese Regelung im Widerspruch zu lokalen Anforderungen 
>>stehen sollte. 

dem möchte ich widersprechen. Vertragsrecht steht nicht über den Gesetzen. 
Lokale Anforderungen sind aber nun mal durch Gesetze geregelt (siehe z.B. 
Sprachenschutzgesetz in Polen). Einzigste Ausnahme, der Vertrag ist schärfer 
wie das Gesetz verfasst, dies dürfte aber in den seltensten Fällen zutreffend 
sein. Generell soll die Dokumentation in einer gültigen Amtssprache geliefert 
werden (nicht Landessprache). Hier können sich zusätzlich noch regionale 
Unterschiede ergeben. In den USA gibt es beispielsweise Einzugsbereiche, 
innerhalb von Bundesstaaten, die spanisch als zusätzliche Amtssprache zulassen 
und hier sollte zusätzlich zu en-US auch noch es-US geliefert werden. Auch eine 
bisher gängige Aussage, dass en-XX für eine Softwaredoku ausreichend ist, ist 
nicht in allen Ländern gültig. Zusätzlich zum Vertragstext soll sich der 
Hersteller selbst kundig machen wie sich die gesetzliche Lage am Zielort 
darstellt.
Viele Grüße Karsten
_______________________________________________
Talk mailing list
[email protected]
http://lists.framemaker.de/mailman/listinfo/talk

Antwort per Email an