hi,

Am Dienstag, den 14.02.2006, 13:46 +0100 schrieb Klaus Klein:

> Was Du da gerade tun willst ist, glaube ich, rechtlich ein ganz heisses 
> Eisen.

das halte ich für Blödsinn. Selbstverständlich kann der Betrieb _ohne_
Einwilligung aufnehmen lassen, wann wer wie lang da ist. Der Betrieb
bezahlt ja dafür, dass du anwesend bist, also will er auch den Nachweis.

Nix anderes macht die Klassenlehrerin, wenn sie deinen Namen ruft ;-) 

Es wäre rechtlich nur dann bedenklich, wenn der Betrieb deine Arbeit in
"echtzeit" überwacht, via keylogger, Bildschirmmitschnitte etc.

cu denny

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