Denny Schierz schrieb: > hi, > > Am Dienstag, den 14.02.2006, 13:46 +0100 schrieb Klaus Klein: > > >>Was Du da gerade tun willst ist, glaube ich, rechtlich ein ganz heisses >>Eisen. > > > das halte ich für Blödsinn. Selbstverständlich kann der Betrieb _ohne_ > Einwilligung aufnehmen lassen, wann wer wie lang da ist.
Nein! Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist sollte sich der Arbeitgeber tunlichst mit diesem zusammentun. BetrVG Paragraph 87 Absatz 1 > Der Betrieb > bezahlt ja dafür, dass du anwesend bist, also will er auch den Nachweis. Das ist sein gutes Recht, aber mitbestimmungspflichtig. Ich als Meister beispielsweise bin _nicht_ berechtigt eine popelige Exceltabelle anzulegen in der _nachvollziehbar_ Arbeitszeiten einzelner Mitarbeiter vermerkt sind. Sogar "Cut and Paste" aus SAP/R3 sind _verboten_. Urlaubsplaner und Anwesenheitslisten mit Kaestchen/Kreuzchen (ohne Zeiten) sind ok. > Nix anderes macht die Klassenlehrerin, wenn sie deinen Namen ruft ;-) Das hinkt aber doll ;-) > Es wäre rechtlich nur dann bedenklich, wenn der Betrieb deine Arbeit in > "echtzeit" überwacht, via keylogger, Bildschirmmitschnitte etc. s.o. Mibestimmungspflichtig! > cu denny ciao Manni P.S. Wie war noch mal der ASCII Code fuer das Paragraphzeichen? -- ---------------------------------------------------------------------------- PUG - Penguin User Group Wiesbaden - http://www.pug.org

