Denny Schierz schrieb:
> hi,
> 
> Am Dienstag, den 14.02.2006, 13:46 +0100 schrieb Klaus Klein:
> 
> 
>>Was Du da gerade tun willst ist, glaube ich, rechtlich ein ganz heisses 
>>Eisen.
> 
> 
> das halte ich für Blödsinn. Selbstverständlich kann der Betrieb _ohne_
> Einwilligung aufnehmen lassen, wann wer wie lang da ist.

Nein! Wenn ein Betriebsrat vorhanden ist sollte sich der Arbeitgeber
tunlichst mit diesem zusammentun. BetrVG Paragraph 87 Absatz 1

> Der Betrieb
> bezahlt ja dafür, dass du anwesend bist, also will er auch den Nachweis.

Das ist sein gutes Recht, aber mitbestimmungspflichtig. Ich als Meister
beispielsweise bin _nicht_ berechtigt eine popelige Exceltabelle
anzulegen in der _nachvollziehbar_ Arbeitszeiten einzelner Mitarbeiter
vermerkt sind. Sogar "Cut and Paste" aus SAP/R3 sind _verboten_.
Urlaubsplaner und Anwesenheitslisten mit Kaestchen/Kreuzchen (ohne
Zeiten) sind ok.

> Nix anderes macht die Klassenlehrerin, wenn sie deinen Namen ruft ;-) 

Das hinkt aber doll ;-)

> Es wäre rechtlich nur dann bedenklich, wenn der Betrieb deine Arbeit in
> "echtzeit" überwacht, via keylogger, Bildschirmmitschnitte etc.

s.o. Mibestimmungspflichtig!

> cu denny

ciao Manni

P.S. Wie war noch mal der ASCII Code fuer das Paragraphzeichen?
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