Hallo,
Herbert schrieb:
Das soll auch so sein.... eine Einmal gebuchte Rechnung darf nicht einfach
storniert werden, da ist nur eine Gegenbuchung zulässig.
wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe denk' ich dran... (und an die anderen
Dinge die noch fehlen....
Selbstverständlich darf eine gebuchte Rechung stoniert werden. Dazu will
der Orignialposter ja die (Minus)Rechnung oder eine Wandlung in eine
Gutschrift als Gegenbuchung! Gelöscht werden darf die Rechnung nicht.
mfg
Michael
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