Hallo,
beim Programm QUICKEN beispielsweise kann eine Rechnung gelöscht werden.
In Wahrheit wird aber die Gegenbuchung gleich mit gelöscht, logisch und
richtig. Die Löschung bewirkt, dass der komplette Vorgang aus der
Buchhaltung entfernt wird. Beim Storno (der gleiche Vorgang: Buchung und
Gegenbuchung werden gelöscht) bleibt der Vorgang in der Buchhaltung präsent.
Gruß, Jürgen
Michael Dannenhöfer schrieb:
Hallo,
Herbert schrieb:
Das soll auch so sein.... eine Einmal gebuchte Rechnung darf nicht
einfach storniert werden, da ist nur eine Gegenbuchung zulässig.
wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe denk' ich dran... (und an
die anderen Dinge die noch fehlen....
Selbstverständlich darf eine gebuchte Rechung stoniert werden. Dazu
will der Orignialposter ja die (Minus)Rechnung oder eine Wandlung in
eine Gutschrift als Gegenbuchung! Gelöscht werden darf die Rechnung
nicht.
mfg
Michael