Hallo,

beim Programm QUICKEN beispielsweise kann eine Rechnung gelöscht werden. In Wahrheit wird aber die Gegenbuchung gleich mit gelöscht, logisch und richtig. Die Löschung bewirkt, dass der komplette Vorgang aus der Buchhaltung entfernt wird. Beim Storno (der gleiche Vorgang: Buchung und Gegenbuchung werden gelöscht) bleibt der Vorgang in der Buchhaltung präsent.

Gruß, Jürgen

Michael Dannenhöfer schrieb:

Hallo,

Herbert schrieb:

Das soll auch so sein.... eine Einmal gebuchte Rechnung darf nicht einfach storniert werden, da ist nur eine Gegenbuchung zulässig. wenn ich mal wieder etwas mehr Zeit habe denk' ich dran... (und an die anderen Dinge die noch fehlen....

Selbstverständlich darf eine gebuchte Rechung stoniert werden. Dazu will der Orignialposter ja die (Minus)Rechnung oder eine Wandlung in eine Gutschrift als Gegenbuchung! Gelöscht werden darf die Rechnung nicht.

mfg
Michael


Antwort per Email an