On Wed, 09 Mar 2011 21:39:52 +0100, Juergen Fenn <[email protected]>  
wrote:

>
>
> Am 09.03.11 17:57, schrieb Hubert:
>
>> Jedes Urteil (falls es überhaupt dazu kommt) hilft in diesem Fall.
>
> Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein
> kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...

Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den  
Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen  
in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso  
bestehendes Recht. Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob  
das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.

Thomas/fossa

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