On Wed, 09 Mar 2011 23:26:02 +0100, Juergen Fenn <[email protected]> wrote:
> > > Am 09.03.11 22:53, schrieb Thomas Koenig: > >>> Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein >>> kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben... >> >> Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den >> Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen >> in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso >> bestehendes Recht. > > Die Rechtssoziologen und auch die Rechtstheorie sehen das gemeinhin > anders. Selbstverständlich gibt es Richterrecht und auch eine > richterliche Rechtsfortbildung, teilweise sogar "contra legem". > Verrechtlichung meint aber etwas anderes, nämlich daß soziale Konflikte > mit den Mitteln des Rechts verarbeitet werden, also unter Bezugnahme auf > dieses besondere soziale Normensystem (im Extremfall: *nur* auf dieses). > Und dazu gehört selbstverständlich auch die Streitentscheidung durch die > Gerichte. Ich würde aber gerne beim konkreten Fall bleiben: > >> Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob >> das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis. > > Ob das die Folge wäre, kann niemand vorhersehen, und das gilt nicht nur > in diesem Fall, sondern für jeden denkbaren, denn das Urteil, das dabei > herauskäme, kennt man ja immer erst, nachdem es verkündet worden ist... > Die Verrechtlichung ist deshalb Segen und Fluch zugleich für die > modernen Gesellschaften, in denen es sie gibt. Das sind zwei Antworten, denen ich mich vollumfänglich anschliessen kann und möchte. Thomas/fossa PS: Für mich gibt es nur eine Gesellschaft, keine Gesellschaften, aber das ist nun wirklich /nitpicking/. _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
