On Wed, 09 Mar 2011 23:26:02 +0100, Juergen Fenn <[email protected]>  
wrote:

>
>
> Am 09.03.11 22:53, schrieb Thomas Koenig:
>
>>> Dazu nur der Gedanke, daß es auch gut und manchmal sogar besser sein
>>> kann, eine Verrechtlichung nicht unbedingt anzustreben...
>>
>> Eventuelle "Verrechtlichungen" erfolgen in Deutschland durch den
>> Gesetzgeber, nicht durch Gerichtsurteile oder -prozesse; Gerichte setzen
>> in Deutschland kein neues Recht, sie interpretieren bloss sowieso
>> bestehendes Recht.
>
> Die Rechtssoziologen und auch die Rechtstheorie sehen das gemeinhin
> anders. Selbstverständlich gibt es Richterrecht und auch eine
> richterliche Rechtsfortbildung, teilweise sogar "contra legem".
> Verrechtlichung meint aber etwas anderes, nämlich daß soziale Konflikte
> mit den Mitteln des Rechts verarbeitet werden, also unter Bezugnahme auf
> dieses besondere soziale Normensystem (im Extremfall: *nur* auf dieses).
> Und dazu gehört selbstverständlich auch die Streitentscheidung durch die
> Gerichte. Ich würde aber gerne beim konkreten Fall bleiben:
>
>> Urteile können so zur Rechtssicherheit beitragen. Ob
>> das im diesem Fall zutreffen würde, entzieht sich meiner Kenntnis.
>
> Ob das die Folge wäre, kann niemand vorhersehen, und das gilt nicht nur
> in diesem Fall, sondern für jeden denkbaren, denn das Urteil, das dabei
> herauskäme, kennt man ja immer erst, nachdem es verkündet worden ist...
> Die Verrechtlichung ist deshalb Segen und Fluch zugleich für die
> modernen Gesellschaften, in denen es sie gibt.


Das sind zwei Antworten, denen ich mich vollumfänglich anschliessen kann  
und möchte.

Thomas/fossa

PS: Für mich gibt es nur eine Gesellschaft, keine Gesellschaften, aber das  
ist nun wirklich /nitpicking/.

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