Ich stimme Henriettes Mail in allen Punkten zu, halte sie für eine sehr gelungene Schlusseinschätzung und betrachte die Angelegenheit damit für mich als erledigt.
Abgesehen von den Lessons learnt für die nächste MV natürlich.

Viele Grüße,
Steffen


Am 12. Februar 2014 02:07:37 schrieb Henriette Fiebig <[email protected]>:


On 11.02.2014, at 23:32, DaB. wrote:

Guten Abend,

> Hallo Pavel,
> Am 11.02.2014 22:07, schrieb Pavel Richter:
>>> ich erwarte das der Punkt S1 gar nicht in Kraft tritt oder wenn, dann
>>>> nur im satzungsänderungrelevanten Teil (Punkt 5). Erwarten tue ich dazu
>>>> eine Aussage von Präsidium und Vorstand in der sie erklären, dass der
>>>> Antrag vor vorne-herein ungültig war und nie so hätte eingebracht werden
>>>> dürfen.
>>>> >> Eine solche Erklärung wirst Du von mir als Vorstand nicht bekommen, da ich
>> Deine Meinung (nach reiflicher Überlegung und unter Heranziehung
>> anwaltlichen Rats) nicht teile. Der Antrag S1 ist nicht nichtig - somit
>> erübrigt sich jede weitere Diskussion bezüglich des Protokolls.
> nun, Apper fragte mich, was ich erwarte. Das ich das nicht bekommen
> werde, ist mir schon klar. Denn das du dich wieder mal auf deine
> Der-kann-mir-gar-nichts-und-ich-bin-der-Chef-Position zurückziehen
> wirdst, war mir von vorne herein klar (das kenne ich schon von dir). Ist
> aber gut, dass du es noch mal so deutlich zum Ausdruck bringst, damit
> auch die Anderen es sehen.

sorry, aber hier scheint mir doch einiges durcheinanderzugehen. Das wird auch dadurch nicht besser, daß mehrere Stränge von Fragenkomplexen munter mal parallel und mal vermischt diskutiert werden.

Nehmen wir doch nochmal die Kritikpunkte aus DaB.s erster Mail dieses Threads (die Mail kam am 09. Januar 2014):

> 1.) Der Antrag S1 ist in seiner Gänze ungültig. Bei ihm handelt es sich
> nicht um eine Satzungsänderung, sondern um einen normalen Antrag dem
> eine Satzungsänderung untergeschoben wurde. Da jedoch über den normalen
> Antrag eine Fernwahl durchgeführt wurde ist der Beschluss ungültig, da
> laut Satzung über normale Anträge nur die anwesenden Mitglieder
> entscheiden. Ob der Satzungsänderungsteil (Teil 5) alleine Rechtkraft
> erlangt mag ein Rechtsgutachten klären.

* Dazu gibt es ja jetzt eine Stellungnahme eines Rechtsanwalts (übrigens wär der Wortlaut der Anfrage an ihn tatsächlich interessant – aber das nur am Rande). Für mich las sich das als „Man kann nicht sagen, daß das qua Satzung falsch, verboten, unmöglich oder ungültig war; aber es ist qua Satzung auch nicht eindeutig zulässig". Also nicht in die Schubladen für schwarz oder weiß, richtig oder falsch einzusortieren.

** Das sich Pavel und ggf. das Präsidium der Einschätzung des Rechtsanwalts anschließen, ist ganz sicher kein Zeichen von Ignoranz. Experten zieht man nicht Rate, weil man ihre Einschätzung per se ignorieren will, sondern weil man Rechtssicherheit möchte. Diese RA-Stellungnahme wurde auf der Liste deutlich eingefordert: Es ist nichts anderes als eine Schofless der Gesinnung, wenn man sie nicht anerkennen will nur weil sie nicht das erwünschte Ergebnis gebracht hat.

** Was der Rest der Beteiligten (DaB. und Olaf als vehement Widersprechende und die Listenleser als Mitdiskutierende oder -lesende) aus dieser Einschätzung machen und/oder welche Konsequenzen sie daraus ziehen, ist deren Sache. Sache Pavels oder des Präsidiums ist das nicht (schließlich ist jeder für sich selbst verantwortlich und niemand aus Vorstand oder Präsidium ist gezwungen sich die Meinung anderer zu eigen zu machen).

** In bzw. an dem ganzen Ding hängt dann noch die überaus knifflige Fragestellung wie man eine möglichst hohe Beteiligung aller Mitglieder an einer demokratischen Willensbildung erreicht, ohne das die Menschen an einem geographisch fixen Punkt körperlich anwesend sein müssen. Am Ende läuft das m. E. auf die gleichermaßen simple wie sehr schwierige Abwägung zwischen „Online-Abstimmungen ermöglichen einen relativ einfachen und schmerzfreien Zugang zur Partizipation" und „Online-Abstimmungen sind so sicher wie eine unabgeschlossene Haustür" hinaus. Schwierig an der ganzen Sache ist, daß ich z. B. nicht weiß _wie_ die Mitglieder dazu befragt wurden. Es macht einen gewaltigen Unterschied, ob man fragt: „Wäre es nicht flauschiger, wenn Du vom Sofa aus einen Antrag bequem abstimmen kannst, als ihn umständlich durch Nacht und Nebel in die Briefpost tragen zu müssen" oder ob man die Leute umfassend über Risiken und Nebenwirkungen von Online-Abstimmungen aufklärt und sie dann befragt. Das ist eine zweifellos wichtige Frage und eine noch viel wichtigere Diskussion – die hat mit dem Protokoll bzw. der Richtig- oder Gültigkeit des Protokolls als solchem aber nichts zu tun.

> 2.) Die Mitglieder der Zählkommision sind nicht mit alle realen Namen
> aufgeführt, sondern teilweise wurden Pseudonyme verwandt.

* Die Frage nach der Anonymität von Stimmzählern muß ggf. bis zur nächsten MV geregelt werden, hat aber für das Protokoll insofern wenig bis gar keine Bedeutung, weil die beiden unter Nick im Protokoll stehenden Stimmzähler das Auszählungsprotokoll nicht unterschrieben haben.
> 3.) Die Anmerkungen (u.A. von mir) über das nicht korrekte Arbeiten der
> AG Wahlen finden sich nicht im Protokoll. Dort ist z.B. nicht vermerkt,
> dass die AG-Wahlen keine Protokolle ihrer Arbeit vorgelegt hat (Verstoß
> gegen A5 der 9. MV).

* Inwieweit das Auswirkungen auf die Gültigkeit und Korrektheit des MV-Protokolls hat, erschließt sich mir nicht. Wurde bisher – so weit ich micht entsinne – auch nicht diskutiert und erst heute … nee: gestern (also am 11. Februar 2014) nochmal von Olaf thematisiert.

> 4.) Die Hauptkritik an S2 war nicht die zu knappe Zeitvorgabe, sondern
> das kein Not gesehen wurde, die Satzung zu ändern.

* Kann ich gerade nicht nachvollziehen … Haben wir das auf der Liste überhaupt diskutiert? Und ganz naßforsch gefragt: Müssen alle Argumente der Diskussionen wiedergegeben werden oder zählt für das Protokoll nicht vor allem das Ergebnis der Abstimmung, Meinungsbildung oder Willensbekundung?

> 5.) Die Wahl von Nikolas Becker kann nicht richtig geschildert sein.
> Wenn es 340 gültige Stimmen gab, dann können nicht 315 Ja- und 31
> Nein-Stimmen (plus 4 Enthaltungen) gezählt worden sein.

* Da sind wir nach meinem Gefühl insofern fertig mit der Diskussion, als a) die Niko-Stimmen erneut ausgezählt wurden und per Anhang auch zum Protokoll gefunden haben; b) sind wir uns wohl alle einig, daß es vorkommen kann, daß versehentlich falsch (aus-)gezählt wird oder sich Zahlendreher in Protokolle einschleichen.

> 6.) Ich wage zu beweifeln, dass es sich bei der Unterschrift von Robin
> Tech um eine Unterschrift mit Vor- und Zunahmen handelt. Es scheint sich
> eher um ein Kürzel zu handeln.

* Hat bisher niemand für diskutierenswürdig befunden (so weit ich mich entsinne) und war daher wohl von keinem allgemeinen Interesse. Ja, irgendwie sieht das etwas seltsam aus mit dieser offenkundig handschriftlich nachgetragenen Unterschriftenzeile. Aber bisher konnte niemand nachweisen, daß es sich nicht um Robins Unterschrift handelt (und der wird vermutlich den Teufel tun und uns Unterschriftenproben auf eine öffentlich archivierte Mailingliste schicken!).


> Wenn du dich nicht weiter zu dem Protokoll äußern möchtest (die ganze
> Sache ist ja schon peinlich genug für dich), so ist dies dein gutes
> Recht; aber ob die Diskussion hier enden wird, wird sich zeigen.

Ich bin ja nun weiß GOtt kein Abnicker oder ein Schäfchen, das unhinterfragt den Führern folgt: Selbst ich muß aber sagen, daß nach all den langen Diskussionen für mich eines problemlos akzeptierbar ist: Das Protokoll gibt _das_ wieder was auf der MV passiert ist. Man möge mich korrigieren, aber m. E. ist das Aufgabe, Sinn und Zweck eines Protokolls. Ob die Sache „peinlich" für Pavel ist … nein, ist sie nicht. Wenn überhaupt, dann sehe ich mehrere Stellen an denen mehrere Leute viel sorgfältiger hätten arbeiten und/oder vorgehen müssen. Ob die alle deshalb ein bisschen schlampig waren, weil Pavel sie nicht genug beaufsichtigt hat, weiß ich nicht. Vermutlich aber nicht.

Bestes

Henriette



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