Hallo zusammen, wie ich gerade gelesen habe, hat das Amtsgericht die Eintragung dieser Satzungsänderung verweigert, da die Rechte der nicht aktiven Mitglieder eingeschränkt wurden. [0] Der Antrag sah vor, dass statt 10 % aller Mitglieder nur noch 10 % aller aktiven Mitglieder eine außerordentliche MV einberufen dürfen. Dadurch haben die nicht aktiven Mitglieder keine Möglichkeit mehr, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.
Dieser Antrag wollte die Hürden für eine aoMV senken und die Beteiligung der Mitglieder stärken. (10 % aller Mitglieder zu erreichen, ist bei mehr als 10 000 Mitgliedern faktisch unmöglich.) Der Antrag stieß auf große Zustimmung; er wurde vom Präsidium unterstützt und mit 70 % Ja-Stimmen angenommen. Ich halte es daher für sinnvoll, für die nächste MV einen Antrag einzubringen, der *zusätzlich* zu dem Quorum „10 % aller Mitglieder“ das Quorum „10 % aller aktiven Mitglieder“ einführt. Dadurch wären die nicht aktiven Mitglieder nicht benachteiligt, gleichzeitig wären die aktiven Mitglieder gestärkt und der ursprünglich angedachte positive Effekt bliebe erhalten. Meine Fragen: 1. Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas Goldammer, einen solchen modifizierten Antrag einbringen? 2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen modifizierten Antrags zu beauftragen? Grüße, Robin [0] <https://forum.wikimedia.de/wiki/Datei:Anlage_zum_Protokoll_Zur%C3%BCcknahme_der_SA_zu_%C2%A78.pdf>
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