Hallo zusammen,

wie ich gerade gelesen habe, hat das Amtsgericht die Eintragung dieser 
Satzungsänderung verweigert, da die Rechte der nicht aktiven Mitglieder 
eingeschränkt wurden. [0]  Der Antrag sah vor, dass statt 10 % aller 
Mitglieder nur noch 10 % aller aktiven Mitglieder eine außerordentliche MV 
einberufen dürfen.  Dadurch haben die nicht aktiven Mitglieder keine 
Möglichkeit mehr, eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen.

Dieser Antrag wollte die Hürden für eine aoMV senken und die Beteiligung der 
Mitglieder stärken.  (10 % aller Mitglieder zu erreichen, ist bei mehr als 10 
000 Mitgliedern faktisch unmöglich.)  Der Antrag stieß auf große Zustimmung; 
er wurde vom Präsidium unterstützt und mit 70 % Ja-Stimmen angenommen.

Ich halte es daher für sinnvoll, für die nächste MV einen Antrag einzubringen, 
der *zusätzlich* zu dem Quorum „10 % aller Mitglieder“ das Quorum „10 % aller 
aktiven Mitglieder“ einführt.  Dadurch wären die nicht aktiven Mitglieder 
nicht benachteiligt, gleichzeitig wären die aktiven Mitglieder gestärkt und 
der ursprünglich angedachte positive Effekt bliebe erhalten.

Meine Fragen:
1.  Wollen die damaligen Antragsteller, Daniel Bauer und Thomas Goldammer, 
einen solchen modifizierten Antrag einbringen?
2.  Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen 
modifizierten Antrags zu beauftragen?

Grüße,
Robin

[0]  
<https://forum.wikimedia.de/wiki/Datei:Anlage_zum_Protokoll_Zur%C3%BCcknahme_der_SA_zu_%C2%A78.pdf>

Attachment: signature.asc
Description: This is a digitally signed message part.

_______________________________________________
VereinDE-l mailing list
[email protected]
https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l

Antwort per Email an