Tim Landscheidt schrieb am Sat, 06 Sep 2014 16:36:20 +0000:
Robin Krahl wrote:

[...]
2. Wäre das Präsidium bereit, eine rechtliche Prüfung eines solchen
modifizierten Antrags zu beauftragen?

[...]

Wenn diese sowieso durch das Amtsgericht erfolgt, sehe ich
da keine Notwendigkeit.

Tim


Hallo Tim,

der Vorteil einer Vorabprüfung bestünde darin, dass der Antrag mit höherer Wahrscheinlichkeit schon beim nächsten Versuch vom Amtsgericht akzeptiert würde. Wenn dagegen ein Antrag erst nach mehreren Versuchen das Amtsgericht passiert, verschwenden wir eine Menge Zeit. Nicht nur, dass der Antrag mindestens ein halbes Jahr verspätet Wirkung zeigen kann, sondern auch das mehrfache Diskutieren auf der Mitgliederversammlung hält sie davon ab, sich mit anderen Dingen zu befassen.

MfG
Stefan

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