Hallo Robin, das ist in Ordnung. Aber man könnte durch Anwälte gleich *beide Varianten prüfen* lassen. Das Vereinsregister gibt selbst aber vorher keine Erklärung ab. Und Anwälte haben auch keine treffsicheren Wertungen. Gruss Bernd
Am 6. September 2014 16:01 schrieb Robin Krahl <[email protected]>: > Hallo Bernd, > > ich kenne mich mit Vereinsrecht nicht sonderlich aus. Die Begründung des > Amtsgerichts stellt alleine darauf ab, dass die nicht aktiven Mitglieder > gar > keine Möglichkeit zur Einberufung einer aoMV mehr haben. Das heißt nicht > zwingend, dass aktive Mitglieder nicht anders gestellt werden dürfen als > nicht > aktive Mitglieder. Daher wünsche ich mir auch eine rechtliche Prüfung auf > Veranlassung des Präsidiums. Sollten dann Bedenken an einer Andersstellung > der aktiven Mitglieder bestehen, könnten wir eine allgemeine Senkung der > Hürden in Betracht ziehen. > > Grüße, > Robin > _______________________________________________ > VereinDE-l mailing list > [email protected] > https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l > > _______________________________________________ VereinDE-l mailing list [email protected] https://lists.wikimedia.org/mailman/listinfo/vereinde-l
