Ich würde mir gar keinen Kopf um eine Anmeldung machen. Wir betreiben in Weimar 
seit 13 Jahren freie wlans und es kam noch nie jemand wegen Meldung an. Wir 
hatten sogar Kontakt zur Bundesnetzagentur (wegen Störungen des WLAN-Bandes 
durch andere), da hat auch keiner nach unserer Anmeldung gefragt. 

Handlungsbedarf sehe ich frühestens, wenn ernsthafte Konsequenzen drohten. 
Bisher ist mir kein fall zu Ohren gekommen und somit würde ich auch keine 
schlafenden Hunde wecken. 

Wer sich als Access Provider anmelden will, kann das trotzdem tun, auch wenn 
die bnetza auf der Seite ganz unten darauf hinweist, dass eine solche Anmeldung 
nicht automatisch vor Störerhaftung schützt. 

Liebe Grüße

Andi

> Am 17.09.2014 um 01:53 schrieb "Kai 'wusel' Siering" 
> <[email protected]>:
> 
> Ich hab' mir gestern das Video auch mal angesehen, und was ich daraus
> mitgenommen habe, sind eigentlich mehr Fragen als Antworten ;)
> 
> Nach meinem Verständnis obliegt jedem Betreiber öffentlicher Netze die
> Erfüllung einer Latte an Auflagen; für "gewerbliche Anbieter" im Sinne
> des TKG kommt die Meldepflicht hinzu.
> 
> Was mir an der Stelle nachwievor unklar ist: wieso ist z. B. ein Café,
> welches einen (im Besitz befindlichen) Freifunk-Knoten bereitstellt,
> plötzlich ein Netzanbieter? Das Netz bietet die lokale Freifunk-Community
> an, ohne deren Infrastruktur tut der Cafe-AP mal so gar nix. Denn wenn
> das Cafe eben gar nicht Netzanbieter ist (und das ist es in einem Gluon-
> basierten Netz technisch nicht), ist das Thema "gewerblich" auch keines:
> nicht das Cafe betreibt ein öffentliches Netz, die lokale FF-Organisation
> tut dies.
> 
> Sofern die Eigentümerschaft der Knotenhardware das Problem darstellt,
> würde ich mir ja den vom Café, die der Bäckerkette, etc. gekauften Kno-
> ten einfach als "Freifunk XYZ" schenken lassen und diese am Standort
> ABC "nur" betreiben. Das erscheint mir so naheliegend, daß ich mich
> frage, welche offensichtlichen rechtlichen Hürden ich hier übersehe?
> 
> MfG,
> -kai
> 
>> On 09/16/2014 09:19 PM, Tobias Hachmer wrote:
>> 
>> hier geht es nicht um die Störerhaftung und auch nicht um die Diskussion
>> ob _Freifunk_ kommerziell ist (nein, das hat keiner hier behauptet)
>> sondern um die Pflichten, die das TKG jedem, der ein öffentliches, 
>> gewerbliches
>> WLAN (genaue Benennung ist mir gerade entfallen) auferlegt.
>> Hier ist es egal ob es ein Freifunkknoten oder ein anders geartetes WLAN ist.
>> Die Gründe können noch so altruistisch sein.
>> Ist der Betrieb gewerblich (z.B. bei einem Café) obliegt der Betreiber 
>> gewissen
>> Pflichten und auch der Meldepflicht gegenüber der BNetzA.
>> Aber bitte schaut euch den Vortrags mitschnitt an oder besorgt euch das Buch
>> "WLAN und Recht".
>> 
>>> On 16. September 2014 14:15:50 OESZ, Monic Meisel<[email protected]>  wrote:
>>> Hallo,
>>> 
>>> also zunächst mal ist Freifunk NICHT kommerziell!! Oder was macht ihr
>>> in Mainz?
>>> 
>>> Es wurde NOCH NIE ein Freifunker, der dies zum Ausdruck brachte und
>>> weder gezahlt noch unterschrieben hat je verklagt.
> [...]
> 
> 
> -- 
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