(wieder zu lange Texte geschrieben, sorry im Vorraus) Hallo Monic,
On Tue, Sep 16, 2014 at 01:15:50PM +0200, Monic Meisel wrote: > Weiterhin pochen wir darauf keine Registrierungs-, Aufklärungs oder > Aufzeichnungspflicht zu haben. > > Dazu kannst Du auf freifunkstattangst.de nachlesen und hören, auch Beiträge > von Reto und anderen. Genau deshalb hat mich das ganze auch so irritiert. Als ich zu erst von Registrierungspflichten für Gewerbe gehört hatte, dachte ich, da hätte jemand was falsch verstanden. Als ich dann aber sah, dass das genau von Reto kommt, scheint es wohl tatsächlich diese Pflicht zu geben. In dem Vortrag in Mainz hat er auch sehr ausführlich und nachvollziehbar den §6 TKG erklärt. Danke nochmal an Reto und die Mainzer und auch das viele Nachfragen aus dem Publikum dort. Das ganze hat mir irgendwie einen sehr bitteren Beigeschmack, dass das ausgerechnet jetzt zur Novellierung der Störerhaftung hochkommt. Wenn das jetzt von unserer Gesellschaft als okay akzeptiert wird, werden die es auch bei weitem einfacher beim neuen Gesetzesentwurf nur gewerbliche zu priviligieren, oder? (bzw. uns Private das Privileg auf §8 als Access-Provider abzuerkennen, was sich gerade langsam durch die Urteile herauszukristallisieren scheint - denn darum geht es bei dem Gesetzesentwurf nur... nix mit Störerhaftung abschaffen, die wollen die Störerhaftung wieder zurecht zurren, weil's denen gerade durch Gerichtsurteile mit Bezug auf §8 aus der Hand rutscht). @Reto: Ein paar Fragezeichen sind mir nach dem Anhören des Vortrags eben gerade auch noch offen: 1) Du schlägst vor, dass sich Cafés, Bäckereien etc. bei der BNetzA melden sollten. Das wäre für uns aber ein "Wettbewerbsnachteil", denn bei Telekom, Kabeldeutschland, Hotsplots etc. müssten die das ja nicht, sondern nur einen einfachen Vertrag mit diesen Anbietern schließen. Cafés etc. würden das präferieren, weil für die einfacher. Frage: Können wir das auch so handhaben, dass wir mit dem lokalen CCC/Freifunk/XY-Verein uns bei der BNetzA melden und wir mit dem Café dann eine Nutzungsvereinbarung für den Stellplatz des WLAN-Routers machen, sodass nicht das Café sondern der Verein dann Betreiber ist? (wäre natürlich keine Möglichkeit für die kleine Freifunk-Community im Dorf, die keinen Verein dafür zur Verfügung hat; außerdem doofe Zentralisierung auf jene Vereine) 2) Sicherheitskonzept (1): Das sehe ich als tendenziell eher Freifunk-Techniker etwas problematisch und habe nach dem Vortrag das Gefühl, dass wir unsere Netze wieder abbauen müssten. Das kein Zugriff auf den WLAN-Router selbst sowie das Heimnetz dahinter möglich ist, das ginge, da haben wir sehr gute Sicherheitskonzepte. Aber für eine Integrität des eigenen, offenen Mesh-Netzes, inklusive offenen, getunnelten Internetzugang, da haben wir keins. Wer es drauf anlegt, der kann das Mesh-Netz lahmlegen - zumindest für bestimmte Nutzer. Ist bei uns noch nicht vorgekommen, aber gewährleisten können wir es auch nicht. Bezieht sich die Pflicht hier tatsächlich auch auf die Integrität des Mesh-Netzwerkes oder nur darauf, dass andere, benachbarte Netze (über die z.B. der erwähnte Notruf dann ja eh gehen würde) unberührt bleiben? Falls nein, was ist hier für uns der Spielraum bzgl. Zumutbarkeit? Können wir sagen, Gewährleistung geht zur Zeit technisch von uns nicht? 3) Sicherheitskonzept (2): Spoofing: Es ist bei uns relativ einfach möglich, Datenströme Dritter mitzuschneiden. Unser Sicherheitskonzept liegt hier momentan darin, Knotenbetreiber und Nutzer aufzuklären, http_s_ zu benutzen (steht auch auf unseren Flyern). Reicht das hierfür für uns aus? 4) Sicherheitskonzept (3): Ortbarkeit von Nutzern: Das Thema MAC-Adressen ist ja schon im Vortrag gefallen. Viele Communities benutzen zur Zeit ein Layer 2 Netz (Stichwort batman-adv). Das heißt, grundsätzlich sind MAC Adressen für alle sichtbar. Bis vor kurzem war auf den Karten auch sichtbar, wo sich welche befand. Wer ein wenig technisches Know-How hat, kann diese Zuordnung wieder machen. Leider lässt sich dieses Problem nicht so einfach technisch lösen, denn bei einem einfachen Ersetzen der MAC-Adresse von Clients auf den Freifunk-Routern würde stattdessen das Roaming kaputt gehen. Uns ist bisher kein Konzept bekannt, wie man Roaming, Dezentralität und nicht-Verortbarkeit unter einen Hut bringen könnte (außer das Nutzer selbstständig ihre MAC-Adresse auf ihren Geräten ändern), denn beim Roaming müssen zwei Geräte über die Übernahme des Clients sich absprechen. Dh. wenn ein Client c von einem Knoten X zu Knoten Y roamed, muss entweder X wissen, das c jetzt bei Y ist oder Y muss wissen, das c vorher bei X war. Eine technische Möglichkeit sähe ich noch, um das ein wenig zu entschärfen (quasi dass man nicht mehr den genauen "Ort" sondern nur noch die "Richtung" wüsste), das ist aber nicht trivial, das im batman-adv zu implementieren und kenne keinen, der gerade sowohl Know-How und Zeit dafür hätte. Wäre dass dann auch bzgl. MAC-Adressen dann soweit ausreichend, wie wir das jetzt handhaben, weil alles andere gerade unzumutbar wäre? Cheers, Linus _______________________________________________ WLANtalk mailing list [email protected] Abonnement abbestellen? -> http://lists.freifunk.net/mailman/listinfo/wlantalk-freifunk.net Weitere Infos zu den freifunk.net Mailinglisten und zur An- und Abmeldung unter http://freifunk.net/mailinglisten
