Ich sehe das eigentlich wie von Kai beschrieben … aber wie schon gesagt, 
Rechtssicherheit haben wir nicht. 

Und ich persönlich sehen in eine Gesetzesnovelle auch eher das Risiko, das es 
schwieriger wird (private) Gemeinschaftsnetze zu betreiben und 
Registrierungspflichten hinzukommen könnten Der StatusQuo sollte stattdessen 
durch die Gerichte endlich „richtig“ ausgelegt werden.

Oder das Gesetz muss klarstellen, das es für alle gleichermaßen gilt, wie von 
der DigiGes beschrieben:
https://digitalegesellschaft.de/portfolio-items/storerhaftung-beseitigen/#gesetz

Oder wie seht ihr das?
VG Monic

Am 17.09.2014 um 01:53 schrieb Kai 'wusel' Siering 
<[email protected]>:

> Ich hab' mir gestern das Video auch mal angesehen, und was ich daraus
> mitgenommen habe, sind eigentlich mehr Fragen als Antworten ;)
> 
> Nach meinem Verständnis obliegt jedem Betreiber öffentlicher Netze die
> Erfüllung einer Latte an Auflagen; für "gewerbliche Anbieter" im Sinne
> des TKG kommt die Meldepflicht hinzu.
> 
> Was mir an der Stelle nachwievor unklar ist: wieso ist z. B. ein Café,
> welches einen (im Besitz befindlichen) Freifunk-Knoten bereitstellt,
> plötzlich ein Netzanbieter? Das Netz bietet die lokale Freifunk-Community
> an, ohne deren Infrastruktur tut der Cafe-AP mal so gar nix. Denn wenn
> das Cafe eben gar nicht Netzanbieter ist (und das ist es in einem Gluon-
> basierten Netz technisch nicht), ist das Thema "gewerblich" auch keines:
> nicht das Cafe betreibt ein öffentliches Netz, die lokale FF-Organisation
> tut dies.
> 
> Sofern die Eigentümerschaft der Knotenhardware das Problem darstellt,
> würde ich mir ja den vom Café, die der Bäckerkette, etc. gekauften Kno-
> ten einfach als "Freifunk XYZ" schenken lassen und diese am Standort
> ABC "nur" betreiben. Das erscheint mir so naheliegend, daß ich mich
> frage, welche offensichtlichen rechtlichen Hürden ich hier übersehe?
> 
> MfG,
> -kai
> 
> On 09/16/2014 09:19 PM, Tobias Hachmer wrote:
>> 
>> hier geht es nicht um die Störerhaftung und auch nicht um die Diskussion
>> ob _Freifunk_ kommerziell ist (nein, das hat keiner hier behauptet)
>> sondern um die Pflichten, die das TKG jedem, der ein öffentliches, 
>> gewerbliches
>> WLAN (genaue Benennung ist mir gerade entfallen) auferlegt.
>> Hier ist es egal ob es ein Freifunkknoten oder ein anders geartetes WLAN ist.
>> Die Gründe können noch so altruistisch sein.
>> Ist der Betrieb gewerblich (z.B. bei einem Café) obliegt der Betreiber 
>> gewissen
>> Pflichten und auch der Meldepflicht gegenüber der BNetzA.
>> Aber bitte schaut euch den Vortrags mitschnitt an oder besorgt euch das Buch
>> "WLAN und Recht".
>> 
>> On 16. September 2014 14:15:50 OESZ, Monic Meisel<[email protected]>  wrote:
>>> Hallo,
>>> 
>>> also zunächst mal ist Freifunk NICHT kommerziell!! Oder was macht ihr
>>> in Mainz?
>>> 
>>> Es wurde NOCH NIE ein Freifunker, der dies zum Ausdruck brachte und
>>> weder gezahlt noch unterschrieben hat je verklagt.
> [...]
> 
> 
> -- 
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