Am Tue, 16 Sep 2014 22:19:59 +0300 schrieb Tobias Hachmer <[email protected]>:
Hallo, > hier geht es nicht um die Störerhaftung doch, auch. je nachdem wie Du Dich freiwillig selber einstufst, wird Dir das in einem Störerhaftungsrechtsstreit vorgehalten, wenn das dem Gegner zupaß kommt. > Die Gründe können noch so altruistisch > sein. Oh nein, eben nicht; denn: > Ist der Betrieb gewerblich (z.B. bei einem Café) … die Argumentation für die Meldepflicht beruht gerade darauf, eine teilweise nicht altruistische Motivation anzunehmen. > obliegt der Betreiber gewissen Pflichten und auch der Meldepflicht > gegenüber der BNetzA. Aber bitte schaut euch den Vortrags mitschnitt > an Das habe ich inzwischen gemacht, weil ich für ein Ferienhaus und zwei fest vermietete Wohnungen gerade Internet mit Freifunk baue. Ich werde mich NICHT jetzt schon freiwillig als gewerblichen Anbieter einstufen, spinnen wir mal rum: 1) Wie kriegt die BNetzA die Nase dran? Da muß erstmal was passieren, das die auf den Plan ruft und ich habe nicht vor, das Wetterradar zu stören. Beispiel, wie doch was passieren könnte: Kneipenwirts Nachbar ärgert sich über die Raucher die sich nachts vor der Tür laut unterhalten und die Luft verpesten, so daß man nicht mehr bei offenem Fenster pennen kann. Jetzt klebt da plötzlich ein Freifunk-Aufkleber, um noch mehr Volk anzulocken. Schwärzen wir den doch mal an. Da muß man aber auch erst mal drauf kommen, nicht nur nach Ordnungsamt und Polizei zu schreien, sondern den Wirt über den Meldepflicht-Umweg zu ärgern. Wer weiß davon denn schon? 2) Wenn doch, dann wird in der Praxis erstmal ein Brief mit Formular und vielleicht *Androhung* eines Bußgelds kommen, für den Fall, daß man den einfach wegschmeißt und gar nicht erst antwortet. 3) Da schreibt man dann rein, man sehe sich eigentlich nicht als gewerblichen Betreiber und füllt das Ding ohne Anerkennung einer Rechtspflicht trotzdem aus, schon hat man erstmal wieder Ruhe. Der Vorteil: Wenn der Gabriel sein Störerhaftungsverschlimmbesserungsgesetz fertig hat, schaue ich mir an, ob ich als Freifunkvereinsmitglied (Mist, das erinnert mich an das Anmeldeformular), Privatperson oder Gewerbetreibender am besten fahre und als das deklariere ich mich dann. Argumente gibt es für jede Version und ein Prozeßgegner wird einem immer die Eigenschaft unterstellen, die seinen vermeintlichen Anspruch am besten untermauert. Werden gewerbliche Interessen demnächst eindeutig privilegiert, dann kommen die trotzdem auf die Idee, einem den Freifunk als Privatvergnügen zu unterstellen. Dann wird das gewerbliche, indrekte Gewinnerzielungsinteresse, das Reto sehr weit faßt, von der Gegenseite plötzlich kleingeredet, weil sich nur so ein Anspruch ergäbe. Sollte es sich ergeben, daß man durch ein gewerbliches Interesse besser geschützt wird, ohne daß der Vorteil durch Bürokratiepflichten aufgefressen wird, dann kann ich mich immer noch anmelden. -- Christoph Franzen
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