Es ist wahr, dass Polizei und Landesvermessung in Rheinland-Pfalz den
gleichen obersten Dienstherr haben.

Es ist unwahr, dass die Landesvermessung anfragenden Behörden die
Verwendung von OpenStreetMap empfiehlt, weil die eigenen Daten
suboptimal und der Genehmigungsprozess für eine Nutzungserlaubnis zu
aufwändig ist.

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