Tobias Wendorff wrote:

> Mark Obrembalski schrieb:
>> Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen
>> urheberrechtlicher Art gegeben haben?
> 
> Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass
> der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B.
> an die Katasterbehörde überträgt.

Vermutlich. Im Fall von Auftragsarbeiten vielleicht mal auch ein
einfaches, aber sehr weitgehendes.

> Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?

Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod
des Urhebers.

> MMh: Klar, wenn 
> das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte
> mehr geltend machen.
> 
> Oder?

Wenn das Urheberrecht erloschen ist, ist es weg. Restlos. Egal, wem
irgendwelche Teile davon übertragen worden sind. Der Punkt ist im
deutschen Recht wirklich ganz einfach.

Gruß,
Mark

-- 
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an