Tobias Wendorff wrote: > Mark Obrembalski schrieb: >> Landesvermessung? Was soll es da für Sonderbestimmungen >> urheberrechtlicher Art gegeben haben? > > Ich meine da eher das Nutzungsrecht. Ich gehe stark davon aus, dass > der Kartograph als Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht z.B. > an die Katasterbehörde überträgt.
Vermutlich. Im Fall von Auftragsarbeiten vielleicht mal auch ein einfaches, aber sehr weitgehendes. > Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren? Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. > MMh: Klar, wenn > das Urheberrecht erlischt, könnte man auch keine Nutzungsrechte > mehr geltend machen. > > Oder? Wenn das Urheberrecht erloschen ist, ist es weg. Restlos. Egal, wem irgendwelche Teile davon übertragen worden sind. Der Punkt ist im deutschen Recht wirklich ganz einfach. Gruß, Mark -- Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits- maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs- sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung) _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de