Hallo,

Tobias Wendorff wrote:
> Dies bezieht sich wirklich nur auf Wege, Straßen etc. Sobald Du eine
> Person drauf hast, darfst Du es nicht mehr frei veröffentlichen

Ja, aber Philipp bezog sich ja mit seiner Frage darauf, wieso der 
Kartograph eigentlich einfach so das aufzeichnen darf, was der 
Stadtplaner geplant hat, ohne dass der Kartograph den Stadtplaner wegen 
Urheberrecht fragen muss. Philipp wies auch auf das Urheberrecht eines 
Architekten am Gebaeude hin. Philipp fragte dann: "Oder ist das von der 
Panoramafreiheit abgedeckt?" - und ich finde, da passt der §59 sogar.

Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die 
Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt 
kriegt, ist er selber schuld ;-)

Bye
Frederik

-- 
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