Hallo, Tobias Wendorff wrote: > Dies bezieht sich wirklich nur auf Wege, Straßen etc. Sobald Du eine > Person drauf hast, darfst Du es nicht mehr frei veröffentlichen
Ja, aber Philipp bezog sich ja mit seiner Frage darauf, wieso der Kartograph eigentlich einfach so das aufzeichnen darf, was der Stadtplaner geplant hat, ohne dass der Kartograph den Stadtplaner wegen Urheberrecht fragen muss. Philipp wies auch auf das Urheberrecht eines Architekten am Gebaeude hin. Philipp fragte dann: "Oder ist das von der Panoramafreiheit abgedeckt?" - und ich finde, da passt der §59 sogar. Wenn der Kartograph natuerlich anfaengt, Personen einzuzeichnen, die Rueckschluesse auf Tobias zulassen und dann Aerger mit Deinem Anwalt kriegt, ist er selber schuld ;-) Bye Frederik -- Frederik Ramm ## eMail frede...@remote.org ## N49°00'09" E008°23'33" _______________________________________________ Talk-de mailing list Talk-de@openstreetmap.org http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de