Tobias Wendorff wrote:

> Mark Obrembalski schrieb:
>>> Erlischt das Nutzungsrecht auch nach den 40 Jahren?
>> 
>> Nach welchen 40 Jahren? Das Urhebberrecht erlischt 70 Jahre nach dem
>> Tod des Urhebers.
> 
> Bei Musik? Hicks, war natürlich mein Fehler.

Auch bei Musik. Leistungsschutzrechte der Interpreten und
Tonträgerhersteller sind eine andere Baustelle, mit der wir uns im
Rahmen von OSM aber zum Glück nicht befassen müssen (nein, es gibt
keine entsprechenden Rechte im Bereich der Kartographie).

> Also könnte im Beispiel der gescannten Abbildungen - wenn überhaupt -
> nur ein Datenbankschutz der Uni Greifswald vorliegen? Die Frage ist
> aber, ob sich eine Website in dieser Art überhaupt als Datenbank
> ansehen lässt.

Hmmm... ich habe jetzt die URL nicht mehr im Newsreader. Müsste ich mir
mal anschauen.

Was im Prinzip auch noch greifen könnte, wäre der Schutz
wissenschaftlicher Ausgaben nach § 70 UrhG:

"Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte werden in
entsprechender Anwendung der Vorschriften des Teils 1 geschützt, wenn
sie das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellen und
sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte
unterscheiden."

Gilt dann allerdings nur 25 Jahre.

Gruß,
Mark

-- 
Wolle man die vom Kläger für angemessen erachteten Sicherheits-
maßstäbe anlegen, könne der Reiseveranstalter seiner Verkehrs-
sicherungspflicht nur genügen, wenn er seine Gäste in Gummizellen
unterbrächte (...) (AG München, Pressemitteilung)


_______________________________________________
Talk-de mailing list
Talk-de@openstreetmap.org
http://lists.openstreetmap.org/listinfo/talk-de

Antwort per Email an