Am Fr, 24.04.2009, 23:50 schrieb Mark Obrembalski:
> Hmmm... ich habe jetzt die URL nicht mehr im Newsreader. Müsste ich mir
> mal anschauen.
>
> Was im Prinzip auch noch greifen könnte, wäre der Schutz
> wissenschaftlicher Ausgaben nach § 70 UrhG:
>
> "Ausgaben urheberrechtlich nicht geschützter Werke oder Texte werden in
> entsprechender Anwendung der Vorschriften des Teils 1 geschützt, wenn
> sie das Ergebnis wissenschaftlich sichtender Tätigkeit darstellen und
> sich wesentlich von den bisher bekannten Ausgaben der Werke oder Texte
> unterscheiden."
>
> Gilt dann allerdings nur 25 Jahre.

Bin jetzt leider unterwegs.

Die haben alte DTKs, von um 1900, eingescannt und verbreiten diese nun
über ihre Website.



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