Es ist wirklich ein gesellschaftlicher Test inwieweit ANON-Dienste in DE
�berhaupt betrieben werden k�nnen. Man sieht, dass die andere
Seite jetzt schon zu sehr gewagten Man�vern greift. 

Ich warne alle davor, jetzt AN.ON f�r die Herausgabe eines Datensatzes
zu kritisieren oder zu verurteilen, denn das war scheinbar der Preis f�r
den Erhalt der Infrastruktur (Nach dem Motto: wir nehmen alles mit und
geben es euch als Schrott zur�ck und diskutieren den Schadensersatz
sp�ter in einem langwierigen Verfahren).

Angesichts einer landgerichtlichen Entscheidung finde ich die Praxis des
BKA ebenfalls zweifelhaft. Jetzt r�cht sich, dass in DE die Theorie des
'fruit of the poisonous tree' nicht angewendet wird. Selbst wenn also
die Verpflichtung zur Protokollierung nun aufgehoben ist, versuchen sie
an das ohne Rechtsgrund gesammelte Material heranzukommen. Dabei w�re es
im anglo-amerikanischen Rechtsraum nicht m�glich, das Material zu
verwenden, denn es wurde nur aufgrund einer schon aufgehobenen Massnahme
erlangt. (Die Frucht ist genauso illegal wie der Stamm auf dem sie
gewachsen ist). 

Schade eigentlich, dass das BKA die Geschichte nicht mit Anstand 
durchzieht. Damit h�tte man im aufrechten Gang die Bedingungen f�r den
Betrieb von Anon-Diensten in DE geschaffen.

Gruss

Rigo

On Tue, Sep 02, 2003 at 01:02:08PM +0200, Kai Raven wrote:
> Hi,
> 
> Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am vergangenen Freitag einen erneuten
> richterlichen Beschluss gegen das AN.ON-Projekt erwirkt. Mit diesem
> Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main wurde die Durchsuchung der
> R�ume des AN.ON-Projektes an der Technischen Universit�t Dresden (TU)
> angeordnet, um f�r polizeiliche Ermittlungen einen Protokolldatensatz

Antwort per Email an