Juergen Fenn <[EMAIL PROTECTED]> writes: > Kommt darauf an, was in dem Beschlu� oder irgendwann einmal in einem > Urteil drinsteht. Darin k�nnte mit direktem Bezug auf JAP stehen: "So > geht es nicht." Das Ende der Anon-Server k�nnte aber auch eine "nur" > faktische Folge des ganzen sein.
Sorry, das ist doch Quatsch. JAP konnte doch allen richterlichen Anordnungen folgeleisten. Warum sollte der Dienst aufgrund fehlender �berwachungsm�glichkeiten illegal sein? Und was k�me sonst noch in Frage? > Ich glaube nicht, da� JAP direkt verboten werden wird. Es wird aber > auf Dauer nur einen "JAP light" geben. Ich denke, laut Dokumentation auf den Webseiten war nie etwas anderes als "JAP light" geplant. Bei einem oberfl�chlichen Studium der Seiten kann einem das durchaus entgehen. > Eine andere Frage ist dann, ob dieser Grad an Anonymit�t den > Betreibern von JAP noch ausreicht, um den Dienst glaubw�rdig > weiterzuf�hren. Die meisten Anwender vertrauen den deutschen Ermittlungsbeh�rden. Wo ist bittesch�n das Problem? > K�nnte man sagen, JAP sei zur Zeit sogar der "ideale", der beste > Ansatzpunkt f�r die Strafverfolgung, weil dort jedenfalls der Verkehr > zusammenl�uft, um an einen bestimmten User *von JAP* ausgeliefert zu > werden? Das w�re paradox. So ist es. > Oder verstehe ich Dich jetzt falsch? Nein. >> Letztlich ist es aber einer Frage der Zeit, bis �berwachung nach >> IP-Zieladressen per Mausklick m�glich ist. > > Die �berwachung mu� an strenge gesetzliche Voraussetzungen gekn�pft > und unter richterliche Kontrolle gestellt werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen wurden daf�r Mitte der Neunziger geschaffen. > Au�erdem mu� bei den W�hlern ein Bewu�tsein f�r die Bedeutung dieser > Umst�nde geschaffen werden. Sonst kann der politische Proze� nicht > funktionieren. Der Gesetzgebungsproze� ist in diesem Bereich im wesentlichen abgeschlossen. Ich sehe nicht, da� irgendjemand zwischen PSTN- und Internet-Verkehr so weit differenzieren will, da� zul�ssige Ermittlungsma�nahmen bei Telefonie f�rs weltweite Datennetz pl�tzlich verboten w�ren.
