Moinmoin,

Juergen Fenn schrieb am 02. September 2003:

> Ob die Ermittlung rechtm��ig war, wird sich in der
> Hauptsacheentscheidung des Landgerichts zeigen. Die Polizei sichert
> erst einmal die vorhandenen Beweismittel. Es geht, wie man liest, um
> Kinderpornographie. Das ist tats�chlich ein schweres Verbrechen. Ob
> die Daten sp�ter verwertet werden d�rfen, wird erst noch entschieden.

Sorry, aber diese Begr�ndung "Es ist KiPo, daher darf das" geht mir
ziemlich gegen den Strich. Wenn es erstmal daf�r offen ist, wird es
f�r andere Delikte auch offen sein.

> Ermittlungsbeh�rde ist die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Die
> Berichterstattung vor allem bei heise.de ist insoweit mi�verst�ndlich.

Wieso kann die Ermittlungsbeh�rde sich dann �ber das vorige Urteil
hinwegsetzen?

Ciao, Hanno
-- 
|  Hanno Wagner  | Member of the HTML Writers Guild  | [EMAIL PROTECTED]      |
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#"Frueher war die Rechtslage klarer. Da hat man dem Teufel seine Seele
# verkauft, bekam einen Sack voll Gold und fertig. Heute dagegen..."
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#          Peter Berlich, de.talk.bizarre

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