Moinmoin, Juergen Fenn schrieb am 02. September 2003:
> Ob die Ermittlung rechtm��ig war, wird sich in der > Hauptsacheentscheidung des Landgerichts zeigen. Die Polizei sichert > erst einmal die vorhandenen Beweismittel. Es geht, wie man liest, um > Kinderpornographie. Das ist tats�chlich ein schweres Verbrechen. Ob > die Daten sp�ter verwertet werden d�rfen, wird erst noch entschieden. Sorry, aber diese Begr�ndung "Es ist KiPo, daher darf das" geht mir ziemlich gegen den Strich. Wenn es erstmal daf�r offen ist, wird es f�r andere Delikte auch offen sein. > Ermittlungsbeh�rde ist die Staatsanwaltschaft, nicht die Polizei. Die > Berichterstattung vor allem bei heise.de ist insoweit mi�verst�ndlich. Wieso kann die Ermittlungsbeh�rde sich dann �ber das vorige Urteil hinwegsetzen? Ciao, Hanno -- | Hanno Wagner | Member of the HTML Writers Guild | [EMAIL PROTECTED] | | Eine gewerbliche Nutzung meiner Email-Adressen ist nicht gestattet! | | 74 a3 53 cc 0b 19 - we did it! | Generation @ | #"Frueher war die Rechtslage klarer. Da hat man dem Teufel seine Seele # verkauft, bekam einen Sack voll Gold und fertig. Heute dagegen..." # -- Ueber die Rechtslage bei Software-Lizenzvertraegen, # Peter Berlich, de.talk.bizarre
