On Mon, Nov 17, 2003 at 11:41:59AM +0100, Heiko Recktenwald wrote: > Es gehoert aber unmittelbar zu dem Internet Dauerthema "Zensur". > Hier sieht man naemlich einmal die andere Seite.
Nein. Niemand hat ihn daran gehindert, den Unfug zu verbreiten. Niemand hindert Dritte, sich den Unfug anzuh�ren. Das hat genau gar nichts damit zu tun, dass man ihn wegen dem, was er da an brauner Scheisse verzapft, anprangert. > Dass das Thema ueberhaupt interessant ist, germany today, aendert daran > nichts. Es ist nur die Kehrseite unserer Geschichte, aus der wir nicht > hinauskoennen, und wenn wir das nicht ordentlich behandeln, werden wir > immer Buessows haben. Ja. Und ordentlich ist: jeder darf sagen, was er will. Ob man bei solchen Aussagen noch was mit ihm zu tun haben will, steht allen anderen frei. Der Zensurvergleich ist falsch: Hohlmann kann auch weiter sagen, was er will. Ob die CDU mit ihm dann weiter zuammenarbeiten will, bleibt ihr �berlassen. Oder willst Du die CDU jetzt zwingen, sie muss auch Vertreter von Antisemitismus in ihren Reihen dulden? Viel eher w�re doch die CDU mal scharf darauf hinzuweisen, wen sie noch so alles in ihren Reihen hat, so wie es Panorama gemacht hat, damit niemand sagen kann, er wisse von nichts. Im Vergleich (und somit wieder on-topic): B�ssow kann gerne alle Volksverhetzungen von Nazis mit rechtsstaatlichen Mitteln angreifen, deren er habhaft wird. Er kann auch gerne alle anderen anprangern, deren er nicht habhaft wird. Aber er hat uns nicht vorzuschreiben, was wir vom Netz sehen d�rfen. Das geht ihn n�mlich einen feuchten Dreck an. Und von anderen Mitteln als den rechtsstaatlichen hat er gef�lligst die Finger zu lassen, schlie�lich vertritt er den Rechts- staat in einem �ffentlichen Amt. Zivilcourage ist ein Begriff, der nur f�r Privatpersonen definiert ist, auf keinen Fall f�r �ffentliche �mter. Dort hie� "ich setze meine privaten Ansichten durch, auch unter Missachtung der Recht- m�ssigkeit" mal "Amtsmissbrauch", als Teil der FGO ist die Recht- m�ssigkeit der Verwaltung bei organisiertem Rechtsbruch vom Ver- fassungsschutz zu beobachten. Zivilcourage f�r Beamte kann nur heissen: "ich verweigere als Beamter die Ausf�hrung meiner Dienstanweisungen, weil sie im Wider- spruch zur FGO stehen und melde das unter Protest". Auf keinen Fall kann sie heissen: "ich denke mir mal eigene Mittel und Wege aus, die meiner Ansicht nach richtig sind, auch wenn sie rechtlich frag- w�rdig erscheinen, weil ich gerade mit den rechtsstaatlichen Mitteln nicht weiter komme". Wenn er die Aus�bung seines Amtes unter den gegebenen Bedingungen f�r nicht m�glich ansieht, soll er es niederlegen. VB. -- Volker Birk, Postfach 1540, 88334 Bad Waldsee, Germany Phone +49 (7524) 912142, Fax +49 (7524) 996807, [EMAIL PROTECTED] http://fdik.org, Deutsches IRCNet [EMAIL PROTECTED] PGP-Key: http://www.x-pie.de/vb.asc -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
