On Wed, 19 Nov 2003 10:24:42 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>Nur ist im Internet das 'Sender abstellen' gleichbedeutend mit dem
>Einsammeln der bisherigen Sendung (von Empf�ngern gemachte Kopien
>ausgenommen). Damit ist 'Nachzensur' im Internet gleichbedeutend mit
>'Vorzensur'.

No comprende.

Bei nem Buch wird ggf. die vorhandene auflage beschlagnahmt, beim Netz
z.B. dei Daten vom Server gel�scht. So wie ich 'nachher' kein Buch
mehr erwerben kann kann ich nachher z.B. ne Webseite nicht mehr
aufrufen.

Same difference.

>Was B�ssow versucht ist etwas ganz anderes: Er m�chte auf dem Transportweg
>sperren.

Schon verstanden ;)(Mein artikle w�r ja online h�tte die StZ ihn schon
gedruckt ;)

>Im Internet funktioniert Sperrung nur beim Empf�nger, wenn die Sperrung
>nicht totalit�r wirken soll.

No comprende.

>> Bzw. Unterwerfung von Kommunikaten unter das StGB. Wenn der Sender im
>> Ausland sitzt muss man das bilateral oder multilateral l�sen.
>
>Strafbarkeit hat mit Zensur nichts zu tun.

Aha.

D.h. strafbare Inhalte wegzuhauen ist keine Zesnur? 

Ist Jugendschutz Zensur?

OG


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