On Wed, 19 Nov 2003 10:24:42 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke <[EMAIL PROTECTED]> wrote:
>Nur ist im Internet das 'Sender abstellen' gleichbedeutend mit dem >Einsammeln der bisherigen Sendung (von Empf�ngern gemachte Kopien >ausgenommen). Damit ist 'Nachzensur' im Internet gleichbedeutend mit >'Vorzensur'. No comprende. Bei nem Buch wird ggf. die vorhandene auflage beschlagnahmt, beim Netz z.B. dei Daten vom Server gel�scht. So wie ich 'nachher' kein Buch mehr erwerben kann kann ich nachher z.B. ne Webseite nicht mehr aufrufen. Same difference. >Was B�ssow versucht ist etwas ganz anderes: Er m�chte auf dem Transportweg >sperren. Schon verstanden ;)(Mein artikle w�r ja online h�tte die StZ ihn schon gedruckt ;) >Im Internet funktioniert Sperrung nur beim Empf�nger, wenn die Sperrung >nicht totalit�r wirken soll. No comprende. >> Bzw. Unterwerfung von Kommunikaten unter das StGB. Wenn der Sender im >> Ausland sitzt muss man das bilateral oder multilateral l�sen. > >Strafbarkeit hat mit Zensur nichts zu tun. Aha. D.h. strafbare Inhalte wegzuhauen ist keine Zesnur? Ist Jugendschutz Zensur? OG -- oliver gassner - radbrunnengasse 1/2 - D-71665 vaihingen an der enz [EMAIL PROTECTED] - mobil 0179 297 234 2 - http://www.oliver-gassner.de/ literatur: http://www.carpe.com/ writing space: http://carpe.com/wiki/ -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
