* Oliver Gassner wrote:
> On Wed, 19 Nov 2003 08:56:35 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
>>* Oliver Gassner wrote:
>>> Deshalb muss Inhaltskontrolle im Netz beim _Absender_ ansetzen und
>>> nicht beim Provider oder sonstwo.
>>
>>Nein. Der Empf�nger mu� selbst filtern, wenn er will. Absenderfilterung
>>nennt man zurecht 'Vorzensur'.
>
> Vorzensur verhindert das Absenden.

Richtig.

> Wenn jemand etwas Illegales abgesendet hat ist es sinnlos/falsch, die
> (otentiellen) Wmpf�nger zu kriminalisieren oder in ihren Freiheitsrechten
> einzuschr�nken. DANN muss man den 'Sender abstellen'. das ist Nachzensur.

Nur ist im Internet das 'Sender abstellen' gleichbedeutend mit dem
Einsammeln der bisherigen Sendung (von Empf�ngern gemachte Kopien
ausgenommen). Damit ist 'Nachzensur' im Internet gleichbedeutend mit
'Vorzensur'.

Was B�ssow versucht ist etwas ganz anderes: Er m�chte auf dem Transportweg
sperren.

Im Internet funktioniert Sperrung nur beim Empf�nger, wenn die Sperrung
nicht totalit�r wirken soll.

> Bzw. Unterwerfung von Kommunikaten unter das StGB. Wenn der Sender im
> Ausland sitzt muss man das bilateral oder multilateral l�sen.

Strafbarkeit hat mit Zensur nichts zu tun.

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