On Wed, 19 Nov 2003 08:56:35 +0000 (UTC), Lutz Donnerhacke
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>* Oliver Gassner wrote:
>> Deshalb muss Inhaltskontrolle im Netz beim _Absender_ ansetzen und
>> nicht beim Provider oder sonstwo.
>
>Nein. Der Empf�nger mu� selbst filtern, wenn er will. Absenderfilterung
>nennt man zurecht 'Vorzensur'.

Vorzensur verhindert das Absenden. (Also z.B. den Druck eines
Buches/einer Zeitung oder schw�rzt *vor* der Verbreitung Passagen..)
Dat gibbet in D nich. (Bohlen und Alban N. Herbst und Biller(?) wurden
ja zun�chst ausgeliefert.)

Wenn jemand etwas Illegales abgesendet hat ist es sinnlos/falsch, die
(otentiellen) Wmpf�nger zu kriminalisieren oder in ihren
Freiheitsrechten einzuschr�nken. DANN muss man den 'Sender abstellen'.
das ist Nachzensur. 

Bzw. Unterwerfung von Kommunikaten unter das StGB.

Wenn der Sender im Ausland sitzt muss man das bilateral oder
multilateral l�sen.

OG


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