On Tue, 12 Oct 2004 14:03:09 +0200, "Thomas Stadler" <[EMAIL PROTECTED]>
wrote:

>Abschliessend bleibt festzuhalten, dass die Vorschlaege des Artikels, 
>was in der muendlichen Verhandlung besser zu machen gewesen waere, z.T. 
>schon prozessual unzulaessig gewesen waeren und insgesamt wenig 
>durchdacht sind.

Woran lag es damnn Ihrer Ansicht nach, dass die Richterin doku- und
satireblind war oder sein wollte?

Ich jedenfalls hatte den *Eindruck*, dass mehr �ber 'wann war was'
diskutiert wurde, als dargestellt wurde

* "A. ist eine Satire, denn... weil..." (es kam eher. A st eien
Satire, denn der Vorschlag ist grotesk, das sieht ja jeder.'
Offensichtlich sah es die Richerin nicht.

* Oder "B. ist eine Dokumetation, sie listet folgendes auf etc. und
w�re ohne die Nennung der Links nicht vollst�ndig."

Dass 'Kunst' ein Rechtsbegriff ist, ist mir allerdings neu. Aber die
Literaturwissenschaftler reden ja auch �ber 'Schuld'. Dann sind die
beiden Wissenscaften wieder quitt.

Kann man nun wirklich nicht Zeugen �ber ihren Eindruck befragen? Oder
jemand vom Wiesenzthal-Zentrum o.�.

Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja
keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher j�discher Journalist,
ich sch�tze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht
allein.

OG


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