Oliver Gassner schrieb:

> Der gesetzgeber sagt sinngem��: "Wer 'aufkl�rend' �ber Nazis redet
> darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss."

Ja.

Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - prim�r, wenn nicht
ausschlie�lich - �ber die Sperrungsverf�gung und gerade nicht
aufkl�rend �ber Nazis. M�glicherweise auch das ein Grund f�r die
Entscheidung. Die Frage dann wohl, ob sich die "Berichterstattung �ber
Vorg�nge des Zeitgeschehens" nur auf Berichterstattung �ber Nazis
bezieht oder die Verbreitung, die Verlinkung, whatever auch dann
zul�ssig ist, wenn die Nazipropaganda gar nicht das Thema der
Berichterstattung ist.

-thh


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