Oliver Gassner schrieb: > Der gesetzgeber sagt sinngem��: "Wer 'aufkl�rend' �ber Nazis redet > darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss."
Ja. Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - prim�r, wenn nicht ausschlie�lich - �ber die Sperrungsverf�gung und gerade nicht aufkl�rend �ber Nazis. M�glicherweise auch das ein Grund f�r die Entscheidung. Die Frage dann wohl, ob sich die "Berichterstattung �ber Vorg�nge des Zeitgeschehens" nur auf Berichterstattung �ber Nazis bezieht oder die Verbreitung, die Verlinkung, whatever auch dann zul�ssig ist, wenn die Nazipropaganda gar nicht das Thema der Berichterstattung ist. -thh -- To unsubscribe, e-mail: [EMAIL PROTECTED] For additional commands, e-mail: [EMAIL PROTECTED]
