On Wed, 13 Oct 2004 00:54:22 +0200, Thomas Hochstein
<[EMAIL PROTECTED]> wrote:

>Oliver Gassner schrieb:
>
>> Der gesetzgeber sagt sinngem��: "Wer 'aufkl�rend' �ber Nazis redet
>> darf sagen und zeigen, was sie sagen und zeigen, weil er das muss."
>
>Ja.
>
>Tat da allerdings keiner. Geredet wurde da - prim�r, wenn nicht
>ausschlie�lich - �ber die Sperrungsverf�gung und gerade nicht
>aufkl�rend �ber Nazis. M�glicherweise auch das ein Grund f�r die
>Entscheidung. Die Frage dann wohl, ob sich die "Berichterstattung �ber
>Vorg�nge des Zeitgeschehens" nur auf Berichterstattung �ber Nazis
>bezieht oder die Verbreitung, die Verlinkung, whatever auch dann
>zul�ssig ist, wenn die Nazipropaganda gar nicht das Thema der
>Berichterstattung ist.

Genau, das z.B. w�re herauszuheben gewesen, dass es gar keine
Veranlassung gab, die Lauck-Website zu kommentieren. (Der StA warf
indirekt vor, dass nicht von anfag an eine Distanzierung da gewesen
sei.)

OG


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