Oliver Gassner <[EMAIL PROTECTED]> schrieb:

>Kann man nun wirklich nicht Zeugen �ber ihren Eindruck befragen? Oder
>jemand vom Wiesenzthal-Zentrum o.�.

Das hat Thomas doch schon gesagt: 

Die Zeugen k�nnen ihre Wahrnehmung schildern, also sagen, _was_ sie da
sehen. Genau das war aber nach den Angaben, die hier �ber das Verfahren
zu lesen waren, gar nicht umstritten. 

Die anschlie�end _Bewertung_ dieser Inhalte ist hier das Problem. Und
genau das ist  nicht die Aufgabe von Zeugen. Sachverst�ndige k�nnten das
Gericht beraten (inwiefern w�rde das hier weiterf�hren?), aber
letztendlich bleibt die Verantwortung "hinter der Theke".

>Dass die Dokumente aus den USa volksverhetzend sind, daran zwiefelt ja
>keiner, aber wie ich schrieb: Slebst ein junher j�discher Journalist,
>ich sch�tze: mitte 30, findet solche Links OK und er ist sicher nicht
>allein.

Da� er das OK findet, sch�n und gut - was aber, wenn das Gericht hier
zur Ansicht gelangt, da� der Gesetzgeber das ganz und gar nicht OK
findet? Das mag man hier in der Sache f�r falsch halten, aber gerade
daf�r, solche Feststellungen mit Verbindlichkeit zu treffen, sind
Gerichte schlie�lich da.


-ut

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